Stand 06.02.2024
Bitte nutzen Sie in Ihrer Angelegenheit die Möglichkeit der schriftlichen Antragstellung. Eine persönliche Vorsprache kann erfolgen, sollte jedoch auf unaufschiebbare Angelegenheiten beschränkt werden.
Beachten Sie darüber hinaus die nachfolgenden allgemeinen Hinweise:
- Das Nachlassgericht ist mittwochs für Publikumsverkehr g e s c h l o s s e n.
- Die Beurkundung von Erbausschlagungserklärungen soll vorrangig nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Termine können unter 90191-283 oder elektronisch vereinbart werden.
- Eine Terminvergabe für *Beratungshilfeanträge ist möglich
- Die Grundbucheinsichtenstelle ist geöffnet
- Die Spätsprechstunde donnerstags von 15.00 Uhr – 18:00 Uhr findet statt.
- Das Publikum der Geschäftsstellen wird in den einzelnen Sachgebieten zum Teil über „Kontaktgeschäftsstellen“ abgewickelt.