Im Kleingarten gärtnern

Zeichnung einer Kleingartenanlage aus Vogelperspektive
  • Was ist überhaupt ein Kleingarten?

    Ein Kleingarten, umgangssprachlich auch als Schrebergarten bezeichnet, ist ein kleines Stück Land, das an einzelne Personen, Familien oder Gruppen verpachtet wird, damit sie dort gärtnern können. Sie sind also individuelle Gärten, die nicht direkt am eigenen Zuhause liegen, und meist zwischen 200 und 400 m² groß sind. Ein Kleingarten dient sowohl dem Anbau von Obst, Gemüse, Blumen und Kräutern, was als „kleingärtnerische Nutzung“ bezeichnet wird, als auch der Erholung. Kleingärten bieten Raum, eine grüne Oase selbst zu erschaffen und zu genießen. Der eigene Kleingarten ist Teil einer Kleingartenanlage, die von einem Verein betrieben wird, in dem sich die Pächterinnen und Pächter der einzelnen Kleingärten gemeinsam organisieren.

    Falls Sie neugierig sind und weitere Informationen zu Kleingärten suchen, schauen Sie gern in die Kleingarten-Broschüre der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 2012 (PDF-Dokument)

  • Wie komme ich an einen Kleingarten?

    Ein Kleingarten wird grundsätzlich gepachtet. Die Kleingartenanlagen im Land Berlin werden durch die jeweiligen Eigentümer – häufig die Bezirksämter, es gibt aber auch private Grundstückseigentümer – über einen Zwischenpachtvertrag an die jeweiligen Kleingarten-Bezirksverbände verpachtet. Die Bezirksverbände verpachten die einzelnen Gärten („Parzellen“) der Anlagen über einen Unterpachtvertrag an die Kleingärtnerinnen und -gärtner weiter. Der Kauf und Verkauf eines Kleingartens ist nicht möglich.

    Wenn Sie sich für die Pacht eines Kleingartens interessieren, können Sie sich direkt beim zuständigen Kleingartenverband im gewünschten Bezirk bewerben. Die Wartelisten sind aber sehr lang!

  • Was kostet die Übernahme eines Kleingartens?

    Wer einen Kleingarten pachten möchte, hat mit einmaligen und laufenden Kosten zu rechnen. Die Anschaffungskosten schwanken je nach Wert der in dem Kleingarten befindlichen Laube und des Pflanzenaufwuchses. Sie werden bei Pächterwechsel durch den jeweiligen Bezirksverband individuell ermittelt. Die Werte liegen zwischen 2.000 und 5.000 €, der durchschnittliche Preis beträgt ca. 4.000 € für eine 24 m² große Laube. Der Abschluss eines Unterpachtvertrages ist mit weiteren einmaligen Kosten wie z. B. Aufnahmebeiträgen, Umlagen u. ä. verbunden.

    Die laufenden Kosten liegen durchschnittlich bei ca. 700 € pro Jahr. Darin enthalten sind die Grundkosten wie Pachtzins und öffentlichen Lasten, die Mitgliedsbeiträge des Vereins und die verbrauchsabhängigen Betriebskosten (Wasser, Abwasser, Strom).

  • Wie finde ich meinen Bezirksverband?

    Um einen passenden Bezirksverband zu finden, schauen Sie in die Liste der Bezirksverbände der Kleingärten in Berlin. Sie müssen nicht in dem gleichen Bezirk wohnen, in dem der Garten liegt. Beispiel: Sie können auch beim Bezirksverband Charlottenburg einen Garten pachten, obwohl Sie im Bezirk Mitte wohnen.

  • Brauche ich Vorerfahrungen, wenn ich gärtnerisch aktiv werden möchte?

    Um einen Kleingarten zu pachten, sind keine Vorerfahrungen notwendig – aber sie sind hilfreich, denn in einem Kleingarten warten zahlreiche verschiedene gärtnerische Aufgaben auf Sie. Wichtig ist, dass Sie Interesse an Pflanzen und deren Pflege mitbringen. Die meisten gärtnerischen Fähigkeiten lernt man durch Ausprobieren, Nachlesen und praktische Erfahrung. Da Sie in Ihrem Kleingarten jedoch ganz auf sich gestellt sind, kann es helfen, sich mit Kursen und Workshops zum Thema Gärtnern vorzubereiten – diese finden Sie im Gartenkalender (Link). Insbesondere der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. bietet regelmäßig Weiterbildungen explizit für Kleingärtnerinnen und Kleingärtner an.

  • Können auch mehrere Personen zusammen einen Kleingarten pachten?

    Es ist möglich, mit mehreren Personen gemeinsam einen Kleingarten zu pachten. Wenn Sie den Garten mit Mehreren pachten, wird meist ein gemeinsamer Vertrag abgeschlossen, in dem die Bedingungen für die Nutzung und Pflege des Gartens festgelegt werden.

  • Wir wollen ein gemeinschaftliches Projekt in einer Kleingartenanlage beginnen – was müssen wir beachten?

    Wunderbar! Beachten Sie, dass Sie die Zustimmung des Bezirksverbandes benötigen. Informieren Sie den Vorstand der Kleingartenanlage sowie den Bezirksverband über das Projekt, um die notwendige Zustimmung einzuholen bzw. ein Nutzungsvertrag abzuschließen. Wichtig ist es dabei, die Rahmenbedingung für die gemeinschaftliche Nutzung im Voraus zu definieren und weitere Mitstreiterinnen und Mitstreiter zu finden.

  • Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Gärtnern im Kleingarten habe?
    Bei allgemeinen Fragen zum Gärtnern im Kleingarten wenden Sie sich bestenfalls direkt an die Kleingartenverbände

    Bei spezifischen Fragen zu gemeinschaftlichen Projekten in Kleingartenanlagen können Sie sich wenden an:

    Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Abteilung Klimaschutz, Naturschutz und Stadtgrün Referat Freiraumplanung und Stadtgrün
    • Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin
    Die Verwaltung der landeseigenen Kleingartenanlagen erfolgt administrativ durch die Bezirksämter:

Videos zum Thema Kleingärten

Gärtnern in der Kleingartenanlage: Grüne Weide in Treptow-Köpenick

Video über die Kleingartenanlage Grüne Weide

Formate: video/youtube

Kleingärten sind individuelle Gärten innerhalb größerer Kleingartenanlagen. In Berlin gibt es rund 890 Kleingartenanlagen. In dazugehörigen Vereinen sind die jeweiligen Pächterinnen und Pächter der Kleingärten organisiert.