Stufenplan – Überlegungen zu weiteren Öffnungsschritten

Pressemitteilung vom 18.05.2021

Aus der Sitzung des Senats am 18. Mai 2021:

Der Senat hat sich am 18. Mai 2021 auf folgende Öffnungsstufen in 14-Tage-Schritten verständigt. Diese werden konkret in der Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung umgesetzt. Voraussetzung für die Umsetzung sind stetig sinkende Inzidenzen.

Zum 04. Juni 2021 (Beschluss über Verordnung am 01.06.2021):

Kontaktbeschränkungen:

• Kontaktbeschränkungen drinnen 5 Personen aus zwei Haushalten (plus Kinder bis 14)

• Kontaktbeschränkungen draußen 10 Personen aus drei Haushalten (plus Kinder bis 14)

Veranstaltungen:

• Veranstaltungen im Freien bis zu 500 Personen
(ab 250 Personen generell Testpflicht, darunter abhängig vom Hygienekonzept)

• Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis zu 100 Personen
(ab 11 Personen Testpflicht)

• Ausnahmen mit mehr Personen möglich bei maschineller Lüftung und nach Hygienerahmenkonzept Kultur

Freizeitangebote:

• Freizeitangebote im Freien (Kletterwald etc.) mit Reservierungs- und Testpflicht

• Innenbereiche Zoo, Tierpark, Botanischer Garten mit Reservierungs- und Testpflicht

Sport:

• Sport im Freien in Gruppen ohne Zahlenbeschränkung, Testpflicht für Erwachsene

• Sport in geschlossenen Räumen in Gruppen von maximal 10 Personen, Testpflicht für Erwachsene

• Fitness-, Sport- und Tanzstudios mit Personenbegrenzung, Terminbuchung und Testpflicht

• Wettkämpfe im Freien in kontaktfreien Sportarten mit Testpflicht

• Wettkämpfe für Profisport mit Zuschauern, Personenobergrenzen und Testpflicht

Hochschulen:

• Öffnung Bibliotheken, PC-Pools und Arbeitsräume sowie Präsenzveranstaltungen in Kleingruppen an Hochschulen mit Hygienekonzept

• Mensenöffnung analog zu Gastronomie

Zum 18. Juni 2021 (Beschluss über Verordnung am 14.06.2021):

Kontaktbeschränkungen:

• Kontaktbeschränkungen drinnen 10 Personen aus drei Haushalten (plus Kinder bis 14)

• Kontaktbeschränkungen draußen Personen aus drei Haushalten (plus Kinder bis 14)

Veranstaltungen:

• Veranstaltungen im Freien bis zu 1000 Personen erlaubt
(ab 250 Personen generell Testpflicht, darunter abhängig vom Hygienekonzept)

• Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis zu 200 Personen erlaubt
(ab 11 Personen Testpflicht)

• Ausnahmen mit mehr Personen möglich bei maschineller Lüftung und nach Hygienerahmenkonzept Kultur

Gastronomie:

• Gastronomie innen mit Personenbegrenzung, Reservierungspflicht, Testpflicht

Freizeitangebote:

• Freizeitangebote außen ohne Terminbuchung und Test, mit Hygienekonzept

• Freizeitangebote innen mit Terminbuchung und Testpflicht

• Ausflugsschiffe, Stadtrundfahrten auch in geschlossenen Fahrzeugen, Stadtführungen innen

Hotels:

• Touristische Übernachtungen möglich mit max. 50 Prozent Belegung, Testpflicht

Hochschulen:

• Prüfungen und Lehrveranstaltungen an Hochschulen in Präsenz mit Testung und Hygienekonzept

Sport:

• Sport im Freien in Gruppen ohne Test

• Wettkämpfe im Freien im allgemeinen Sportbetrieb mit Zuschauenden, Testpflicht und Personenobergrenzen

• Sport in geschlossenen Räumen in Gruppen ohne Zahlenbeschränkung, Testpflicht für Erwachsene

• Wettkämpfe in geschlossenen Räumen im allgemeinen Sportbetrieb ohne Zuschauenden, Testpflicht und Personenobergrenzen

Einzelhandel:

• Gesamter Einzelhandel ohne Testpflicht und Kontaktnachverfolgung

Prostitution:

• Sexuelle Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr

• Prostitutionsstätten und Prostitutionsvermittlung mit Hygienekonzept, Terminbuchung und Testpflicht