Die meisten Gedenkstätten, regionale und historische Museen sowie Sammlungen gewähren generell freien Eintritt. Einige Museen bieten aber auch kostenlosen Zugang an bestimmten Tagen oder für Kinder und Jugendliche.
Freien Eintritt in die Staatlichen Museen zu Berlin haben Personen, die Transferleistungen erhalten und sich entsprechend ausweisen. Dazu zählen Empfänger von ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz. Freien Eintritt in die Dauerausstellungen bieten die Staatlichen Museen zu Berlin weiterhin für Schüler im Rahmen betreuten Schulunterrichts, Studierende im regulären Vorlesungsbetrieb der Universitäten und Fachhochschulen in Begleitung von Dozenten, als ärztlich notwendig anerkannte Begleitpersonen von Schwerbehinderten, sofern im Schwerbehindertenausweis vermerkt, Besucher der Lese- und Studiensäle, Mitglieder des Internationalen Museumsrates und des Deutschen Museumsbundes und Inhaber eines Presseausweises. Mitglieder von Fördervereinen erhalten zu dem Museum kostenlosen Einritt, das von ihrem Verein gefördert wird.
Freien Eintritt in die Staatlichen Museen zu Berlin haben Personen, die Transferleistungen erhalten und sich entsprechend ausweisen. Dazu zählen Empfänger von ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz. Freien Eintritt in die Dauerausstellungen bieten die Staatlichen Museen zu Berlin weiterhin für Schüler im Rahmen betreuten Schulunterrichts, Studierende im regulären Vorlesungsbetrieb der Universitäten und Fachhochschulen in Begleitung von Dozenten, als ärztlich notwendig anerkannte Begleitpersonen von Schwerbehinderten, sofern im Schwerbehindertenausweis vermerkt, Besucher der Lese- und Studiensäle, Mitglieder des Internationalen Museumsrates und des Deutschen Museumsbundes und Inhaber eines Presseausweises. Mitglieder von Fördervereinen erhalten zu dem Museum kostenlosen Einritt, das von ihrem Verein gefördert wird.

