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Informationen zu dem Themenkosmos Energie/Energieversorgung/Energiekrise finden Sie unter berlin.de/energie/

Ukraine
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів:
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Ausbildung

Glücklich Studenten

Praktikum am Sozialgericht Berlin

Nachfolgend finden Sie Informationen zur Ableistung von Praktika am Sozialgericht Berlin sowie den Bewerbungsmöglichkeiten.

Allgemeine Informationen zum Praktikum in der Berliner Justiz erhalten Sie auch auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz.

Umfangreiche Informationen zu Ausbildungs- und Einstiegsmöglichkeiten des Landes Berlin (u.a. auch in der Justiz) erhalten Sie auf dem Karriereportal von Berlin.

Studierende der Rechtswissenschaften

Studierende können bei dem Sozialgericht Berlin ihre praktische Studienzeit (z.B. gem. § 6 Abs. 1 Nr. 7 JAGBln und § 2 JAOBln) während der vorlesungsfreien Zeit ableisten.

In der Berliner Justiz besteht die Möglichkeit, ein 4-wöchiges Basispraktikum oder ein Vertiefungspraktikum für 4 – 6 Wochen zu absolvieren.

Voraussetzung für ein Praktikum:

  • Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung im Studiengang Rechtswissenschaften (Abschluss des 3. Fachsemesters in Rechtswissenschaften empfehlenswert)

Bewerbung:

Bewerbungen für das Basispraktikum und das Vertiefungspraktikum richten Sie bitte ausschließlich über das Karriereportal an die Zentrale Praktikumsvermittlungsstelle der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz. Dort finden Sie auch die der Bewerbung beizufügenden Unterlagen (Immatrikulationsbescheinigung, kurzer Lebenslauf, Motivationsschreiben) und die maßgeblichen Bewerbungsfristen.

Weitere Informationen zum juristischen Pflichtpraktikum sowie zum Basis- und Vertiefungspraktikum finden Sie auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz.

Schülerpraktika / Sonstige Praktika

Bewerbungen für sonstige Praktika, insbesondere für ein Schülerpraktikum beim Sozialgericht Berlin sind

  • auf dem Postweg sowie per E-Mail direkt an die Verwaltungsabteilung des Sozialgerichts

oder

möglich.

Referendarausbildung

Referendarinnen und Referendaren können ihre Wahlstation gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 6 JAO bei einem Gericht der Sozialgerichtsbarkeit ableisten.
Sie können dem Sozialgericht Berlin für die Dauer der Wahlstation als Stationsreferendarinnen und Stationsreferendaren zugewiesen werden.

Zuständig für die Zuweisung von Referendarinnen und Referendaren, die in einem Dienstverhältnis zum Land Berlin stehen, ist der Präsident des Kammergerichts Berlin. Die Zuweisung erfolgt in der Regel im Benehmen mit den in Aussicht genommenen Ausbilderinnen und Ausbildern am Sozialgericht.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite des Kammergerichts Berlin.

Referendarinnen und Referendare, die ihre Ausbildung in einem anderen Bundesland absolvieren, können die Wahlstation am Sozialgericht Berlin absolvieren, soweit eine Zuweisung der dortigen Ausbildungsstelle bzw. des dortigen Dienstherrn vorliegt.

Bitte kontaktieren Sie als Referendarin oder Referendar mit Interesse an der Ableistung der Wahlstation in jedem Fall zunächst die Verwaltungsabteilung des Sozialgerichts Berlin per E-Mail.

Kontaktdaten

  • Schriftliche Bewerbungen richten Sie bitte an das

    Sozialgericht Berlin
    Verwaltungsabteilung
    Invalidenstr. 52
    10557 Berlin

  • Bewerbungen auf elektronischem Weg senden Sie bitte an die E-Mail-Adresse

  • Bei Fragen zum Praktikum oder dem Stationsreferendariat beim Sozialgericht Berlin wenden Sie sich bitte an die zuständige Verwaltungsstelle

    Durchwahl: (030) 90227 – 1203
    E-Mail: verwaltung@sg.berlin.de