Aktuelles zum Coronavirus
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Hier finden Sie alle Informationen des Gesundheitsamtes Mitte: Gesundheitsamt Mitte
Bitte beachten Sie, dass das Gesundheitsamt in Bezug auf die Sars-CoV-2-Infektionsschutzverordnung keine Rechtsberatung vornimmt, sondern lediglich eine Beratung zu gesundheitsbezogenen Fragen.
Berufsqualifikation aus dem Ausland anerkennen - Bewacher / Versicherungsberater / Versicherungsvermittler / Finanzanlagenvermittler / Honorar-Finanzanlagenberater / Immobiliardarlehensvermittler
Die Arbeit als Bewacher, Versicherungsberater, Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Immobiliardarlehensvermittler (m/w/d) ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Sie brauchen eine gewerberechtliche Erlaubnis, um in den Berufen arbeiten zu dürfen. Für die Erlaubnis brauchen Sie einen Sachkundenachweis. Die Sachkunde ist die fachliche Qualifikation, die Sie für die entsprechende Arbeit benötigen.
Auch mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie die Sachkunde nachweisen. Dafür müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen. Berufsqualifikationen können sein: Befähigungsnachweise oder Ausbildungsnachweise.
Wenn Sie dauerhaft selbständig in den genannten Berufen arbeiten möchten, benötigen Sie außerdem eine Erlaubnis. Mit der Erlaubnis dürfen Sie diese Berufe dauerhaft und selbständig als Gewerbe betreiben. Für die Erlaubnis müssen Sie mehrere Voraussetzungen erfüllen. Eine wichtige Voraussetzung ist der Sachkundenachweis.
- Die Erlaubnis beantragen Sie in einem anderen Verfahren (siehe unten bei "Weiterführende Informationen").
Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Dokumente Sie im Original oder als beglaubigte Kopie einreichen müssen. Ihre Dokumente müssen Sie in deutscher Sprache vorlegen. Die Übersetzungen müssen von öffentlich bestellten oder ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden.
Bitte beachten Sie auch:
Sie müssen diejenigen Deutsch-Kenntnisse haben, die für Ihren Beruf notwendig sind. Über die Details (z.B. konkretes Sprachniveau, nötige Nachweise) informiert Sie die zuständige Stelle.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Ausländische Berufsqualifikation
Sie verfügen über eine Berufsqualifikation als:
- Bewacher,
- Versicherungsberater,
- Versicherungsvermittler,
- Finanzanlagenvermittler,
- Honorar-Finanzanlagenberater oder
- Immobiliardarlehensvermittler
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Beabsichtigte Berufsausübung in Deutschland
Sie möchten sich dauerhaft in Deutschland niederlassen und in einem der genannten Berufe arbeiten.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung
formloser Antrag in Textform
ggf. erhalten Sie von den zuständigen Stellen gesonderte Formulare. -
Identitätsnachweis
Personalausweis oder Reisepass in Kopie
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Tabellarischer Lebenslauf
Liste in Tabellenform mit Ihren Ausbildungen und Ihrer Berufspraxis
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Nachweise für Ihre Berufsqualifikation
Nachweise über absolvierte Ausbildungen oder Nachweise für einschlägige Berufserfahrungen oder sonstige Befähigungsnachweise wie z.B. absolvierte Weiterbildungen, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind.
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Erklärung zur erstmaligen Antragsstellung
Eine Erklärung, dass bisher noch kein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wurde.
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Ggf. Bescheinigung der Behörde Ihres Ausbildungsstaates
Nur wenn Ihr Beruf in Ihrem Ausbildungsstaat reglementiert ist, müssen Sie zusätzlich eine Bescheinigung der Behörde Ihres Ausbildungsstaates vorlegen, dass Sie den Beruf in Ihrem Ausbildungsstaat ausüben dürfen.
Gebühren
- zwischen 5,00 bis 5.000,00 Euro je nach Aufwand und gesetzlichen Regelungen
- ggf. zusätzliche Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen oder Ausgleichsmaßnahmen
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG)
- Gewerbeordnung (GewO) § 13c
- Gewerbeordnung (GewO) § 34a
- Gewerbeordnung (GewO) § 34d
- Gewerbeordnung (GewO) § 34f
- Gewerbeordnung (GewO) § 34h
- Gewerbeordnung (GewO) § 34i
- Bewachungsverordnung (BewachV) §§ 1, 4, 5a
- Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) §§ 1, 4a
- Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) §§ 1, 5
- Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) §§ 1, 5
- Gesetz über Gebühren und Beiträge (GebBtrG BE) § 8
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Bei Vorliegen aller nötigen Dokumente dauert das Verfahren maximal 3 Monate. In Einzelfällen kann das Verfahren maximal um einen Monat verlängert werden.
Weiterführende Informationen
- Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen auf "Anerkennung in Deutschland"
- Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse auf dem BQ-Portal
- Finanzielle Hilfe im Anerkennungs-Verfahren
- Informationen zum Einheitlichen Ansprechpartner Berlin
- Öffentlich bestellte Übersetzerinnen und Übersetzer in Deutschland
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis
- Versicherungsberater - Erlaubnis
- Versicherungsvermittler - Erlaubnis
- Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis
- Honorar-Finanzanlagenberater - Erlaubnis
- Immobiliardarlehensvermittler – Erlaubnis
Zuständige Behörden
Den Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation können Sie in Berlin stellen, wenn Sie beabsichtigen in Berlin in einem dieser regelmentierten Berufe tätig zu werden.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.