Hier finden Sie alles Wissenswerte zu den Voraussetzungen, dem Ablauf und den wichtigsten Details rund ums Dozieren an der VAk.
Häufig gestellte Fragen
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Sie möchten sich als Dozentin oder Dozent bewerben?
Darüber freuen wir uns sehr! Sollten Sie sich eine Tätigkeit als Dozentin/Dozent vorstellen können, dann bewerben Sie sich mittels Kontaktformular auf der VAk-Homepage: Dozierendenbewerbung
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Wann ist mit einer Rückmeldung auf eine Bewerbung zu rechnen?
Wir melden uns in der Regel innerhalb von zwei Wochen bei Ihnen zurück.
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Wie geht es nach der Bewerbung weiter?
Nach der Sichtung Ihrer Bewerbung und bei vorliegender Eignung erfolgt die Einladung zu einem Erstgespräch. Sollte sich im Rahmen des Erstgesprächs entscheiden, dass die Übernahme von Lehraufträgen für beide Seiten vorstellbar ist, werden Sie in den Dozierendenpool der VAk aufgenommen.
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Welche Kompetenzen sind für eine Tätigkeit als Dozierende(r) erforderlich?
Methodische und didaktische Kompetenzen
Um das Fachwissen verständlich und zielgruppenorientiert vermitteln zu können, sind innovative methodische und didaktische Kenntnisse wichtig. Diese Kenntnisse müssen sich an der Heterogenität der jeweiligen Teilnehmenden ausrichten. Der individuelle Lern- und Entwicklungsprozess steht hierbei im Fokus.Dabei ist der wertschätzende Umgang mit Vielfalt und der Einsatz gegen Diskriminierung ein besonderes Anliegen – sowohl im Ausbildungsbereich also auch in der Fortbildung der Beschäftigten der Berliner Verwaltung. Insbesondere für Menschen mit Behinderung soll an der VAk ein gleichberechtigter Zugang zur beruflichen Aus- und Fortbildung sichergestellt und die gleiche Teilhabe an den Angeboten gewährleistet werden. Hierzu bietet die VAk unterschiedliche Möglichkeiten, um ein barrierefreies Lernen zu gewährleisten.
Weiterhin wird von unseren Dozierenden erwartet, dass der Einsatz digitaler Medien bei der Gestaltung und Unterstützung von Lernprozessen sicher angewendet wird. Hierbei unterstützen wir Sie gerne durch Einführungsangebote sowie spezielle Fortbildungen.
Soziale und persönliche Kompetenz
In der Erwachsenenbildung sind soziale und persönliche Kompetenzen besonders entscheidend, um als Dozentin/Dozent handlungsfähig zu bleiben. Die souveräne Steuerung von Gruppenprozessen gewährleistet diese Handlungsfähigkeit und trägt außerdem zu einem optimalen Lernklima bei. Ein hohes Maß an Empathie sowie eine ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit werden deshalb für eine Tätigkeit als Dozentin/Dozent an der VAk ebenso vorausgesetzt wie die Fähigkeit zur konstruktiven Konfliktbewältigung. Der sachliche Umgang mit Kritik von Teilnehmenden und die kontinuierliche Reflexion der eigenen Tätigkeit gehören ebenfalls dazu. -
Welche rechtliche Stellung haben freie Dozierende an der VAk Berlin?
Als Dozentin oder Dozent sind Sie freie Mitarbeiterin bzw. freier Mitarbeiter. Ein Arbeitsverhältnis wird durch Ihre Tätigkeit an der VAk nicht begründet.
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Was gilt bei einer Nebentätigkeit zu beachten?
Wenn Sie Dozentin/Dozent im Rahmen einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst werden möchten, dann müssen Sie folgendes beachten:
Tarifbeschäftigte: Die Dozierendentätigkeit an der VAk ist eine anzeigepflichtige Nebentätigkeit. Gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12. Oktober 2006 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 8 vom 28. März 2015 sind Sie verpflichtet, eine Nebentätigkeit gegen Entgelt Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen (§ 3 Abs. 4 Satz 1). Bitte informieren Sie Ihre Dienststelle über eine beabsichtigte Lehrtätigkeit und klären dies auch mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten sowie mit Ihren Kolleginnen/Kollegen, bevor Sie einen Lehrauftrag an der VAk annehmen.
Die Zeit der Lehrtätigkeit an der Verwaltungsakademie Berlin muss nachgearbeitet oder durch einen Überstundenausgleich abgegolten werden. Dabei können sich Dozierende an der VAk eine Anrechnung von bis zu zwei Stunden pro Woche ohne Nacharbeitspflicht auf die Arbeitszeit anrechnen lassen, wenn ein dienstliches Interesse vorliegt (vergl.Rundschreiben SenFin IV Nummer 33/2025 vom 20.11.2025).
Beamtinnen/Beamte: Die Dozierendentätigkeit gegen Entgelt an der VAk ist eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit und wird in den §§ 60 ff Landesbeamtengesetz (LBG) Berlin vom 19.03.2009 in der Änderungsfassung vom 25.02.2025 geregelt.
Sie sind verpflichtet, die Nebentätigkeit bei Ihrer Dienststelle zu beantragen und benötigen zur Übernahme der Lehrtätigkeit eine schriftliche Genehmigung, soweit Sie nicht nach § 61 LBG zu ihrer Wahrnehmung verpflichtet sind. Bitte halten Sie das in Ihrer Dienststelle vorgesehene Verfahren ein und klären Ihre Nebentätigkeit auch mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten sowie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen, bevor Sie einen Lehrauftrag an der VAk annehmen.
Die Zeit der genehmigten Lehrtätigkeit muss nachgearbeitet oder ggf. durch Überstunden ausgeglichen werden. Dabei können sich Dozierende an der VAk eine Anrechnung von bis zu zwei Stunden pro Woche ohne Nacharbeitspflicht auf die Arbeitszeit anrechnen lassen, wenn ein dienstliches Interesse vorliegt.
Für die Dozierendentätigkeit im Bereich Aus- und Fortbildung des Landes Berlin kann ein dienstliches Interesse grundsätzlich unterstellt werden. Diese Entscheidung obliegt Ihrer Dienststelle. Ihre Dienststelle entscheidet ebenfalls über Ihren Antrag zur Anwendung der Regelung bei bereits genehmigten Nebentätigkeiten. Im Monat können so bei einer Vollzeitbeschäftigung im Umfang von 40 Stunden/Woche maximal acht Stunden zum Unterrichten genutzt werden, ohne dass ein Nacharbeiten im Hauptamt nötig ist. Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich der Anteil prozentual entsprechend.
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Liegt eine Versicherungspflicht vor?
Es erfolgt keine Versicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung durch die VAk. Die Frage der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ist von Ihnen mit dem Rentenversicherungsträger selbständig zu klären. Hierzu wird auf die §§ 2 – 9 SGB VI verwiesen. Nachforderungen des Rentenversicherungsträgers werden von uns nicht übernommen.
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Wie gestaltet sich die Vergütung der Dozierendentätigkeit?
Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Honorarordnung der VAk und wird mit Ihnen ebenfalls im Erstgespräch vereinbart. Mit dem Honorar sind auch die Erstellung der Seminarunterlagen sowie alle begleitenden Arbeiten, Leistungen und Auslagen, die mit der Dozierendentätigkeit verbunden sind, abgegolten (auch Fahrt-, Reise- und Übernachtungskosten, Vor- und Nachbereitungsaufwand, administrativer Aufwand), es sei denn, anderslautendes ist gesondert schriftlich vereinbart.
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Wie erfolgt die Versteuerung der Einkünfte aus der Dozierendentätigkeit?
Für die Versteuerung der Einkünfte aus Ihrer Lehrtätigkeit sind Sie selbst verantwortlich. Gemäß § 2 MV (Mitteilungsverordnung) informieren wir das jeweils zuständige Finanzamt, wenn die Zahlungsempfängerin/der Zahlungsempfänger nicht im Rahmen einer gewerblichen oder freiberuflichen Haupttätigkeit gehandelt hat, oder soweit die Zahlung nicht auf das Geschäftskonto der Zahlungsempfängerin/des Zahlungsempfängers erfolgt. Diese Mitteilung geht Ihnen zeitgleich in Kopie zu. Eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde nach § 4 Nr. 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb UStG liegt vor. Die für die VAk erbrachten Unterrichtsleistungen unterliegen somit nicht der Umsatzsteuerpflicht, eine etwa zusätzlich zum vereinbarten Honorar in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer wird nicht erstattet.
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Wie erfolgt die Beauftragung?
Sind Sie im Dozierendenpool der VAk, kontaktieren die Mitarbeitenden der VAk Sie im Rahmen ihrer Veranstaltungsplanung und vereinbaren mit Ihnen entsprechende Termine für einen Lehrauftrag. Die Veranstaltungsplanung der VAk umfasst ein Programmjahr und beginnt in der Regel im 2. Quartal des Vorjahres. Unterjährige Beauftragungen sind in besonderen Fällen möglich, z.B. bei hoher Nachfrage des Kursangebots, Dozierendenausfall, neuen Programmaufträgen. Die vereinbarten Termine sind grundsätzlich für beide Vertragsparteien verbindlich, stehen jedoch unter dem Vorbehalt der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen.
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Welche Unterrichtsformate und -zeiten gibt es?
In der Abteilung I – Ausbildung – findet die dienstbegleitende Unterweisung der Verwaltungsfachangestellten im Blockunterricht sowie die Ausbildung von Beamtinnen/Beamte der Laufbahngruppe 1 – 2. Einstiegsamt (mittlerer Dienst) statt.
Die Auszubildenden werden mit umfassenden Fachkenntnissen und -kompetenzen der allgemeinen Verwaltung ausgestattet. Zu den Ausbildungslehrgängen
Zudem bietet die Abteilung I – Ausbildung – Verwaltungslehrgänge an, die den Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes sowohl verwaltungsspezifisches Grundlagenwissen als auch vertiefte Methoden- und Fachkenntnisse praxisorientiert vermitteln. Zu den Lehrgängen
Ein Lehrauftrag umfasst die fachspezifische Betreuung einer Ausbildungsklasse oder eines berufsqualifizierenden Lehrgangs an festen wöchentlichen Unterrichtstagen über einen Zeitraum von mehreren Wochen. In dieser Zeit werden die anhand eines Lehrplans festgelegten Schwerpunkte eines Themenbereichs unterrichtet. Der Unterricht findet in der Regel halbtägig (A- oder B-Zeit) oder ganztägig (A+B-Zeit) statt. In Ausnahmefällen wird auf die C-Zeit zurückgegriffen.
Zeitblock Zeiten A 08:00 – 09:30 / 09:40 – 11:10 B 11:40 – 13:10 / 13:20 – 14:50 C 15:00 – 16:30 / 16:40 – 18:10 Die Abteilung II – Fortbildung – bietet für alle Beschäftigten der Berliner Verwaltung Fortbildungsveranstaltungen zu verschiedensten Themenbereichen an. Hierzu zählen u.a. spezifische Fachkompetenzen, persönliche Kompetenzen sowie diverse IT-Angebote und Führungsqualifikationen. Zu den Programmangeboten
Viele Themen aus dem Veranstaltungsprogramm können zudem nach gesonderter Vereinbarung mit der VAk als sogenannte Inhouse-Veranstaltung direkt in den Behörden stattfinden. Inhalte und Organisation richten sich dabei an den spezifischen Zielen und Bedarfen der Behörden / Organisationseinheiten aus und werden gesondert abgestimmt und vereinbart.
Ein Lehrauftrag umfasst hier in der Regel ein- bis dreitägige Seminare zu einem festgelegten Einzelthema. Die Teilnehmenden haben zumeist einen ähnlichen beruflichen Hintergrund, stammen aber aus verschiedenen Dienststellen des Landes Berlin. Der Unterricht findet meist in der Zeit von 8:30 bis 16:00 Uhr statt.
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Welche Formate existieren neben den klassischen Unterrichtsangeboten?
Neben den traditionellen Lehrangeboten werden an der VAk Berlin verstärkt digitale Lehrformate etabliert. Hierfür wurde in den vergangenen Jahren eine digitale Lernarchitektur mit einer digitalen Lernplattform (Moodle) und digitalen Lehrangeboten realisiert. Ziel der VAk ist es zudem, möglichst viele Seminarunterlagen in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Dabei soll auf die Lernplattform Moodle als unterstützendes Element in der Lehre zurückgegriffen werden.
Je nach Unterrichtsformat können virtuelle Kursräume (interaktive Videokonferenzen), Arbeitsmaterialien in Form von Dateien oder Links sowie digitale Lernpakete, wie Videos, Podcasts oder Online-Trainings zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus wird die Möglichkeit des Austauschs der Kursteilnehmenden untereinander oder mit den Dozierenden über eine Ankündigungs-, Forum- und Videofunktion ermöglicht. Somit lassen sich unterschiedliche didaktische Szenarien und Lernmodelle realisieren.
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Wie erfolgt der Austausch der Dozierenden untereinander?
Neben den üblichen Arten des Austauschs in Form von persönlichen Gesprächen, Telefonaten oder dem Schreiben von E-Mails besteht zudem die Möglichkeit, auf der Lernplattform Moodle in Kontakt zu treten. Hier wurde für den Ausbildungsbereich für jedes Fachgebiet ein sogenanntes Dozierendenportal eingerichtet, das für alle Dozierenden eines Fachs zugänglich ist. Das Portal dient dem Austausch untereinander und greift dabei auf die vielfältigen Funktionen der Moodle-Plattform zurück. Hierzu zählen:
- Bereitstellung einer Willkommens-/Mustermappe für neue Dozierende
- Forums- und Videofunktion zum fachlichen Austausch der Dozierenden
- Down- und Upload von digitalem Lehrmaterial, Übungen, Praxisfälle, Videos, Klausuren
- Niveaubezogene Hinterlegung der Unterlagen
- „Benachrichtigungsservice“ bei Mitteilungen
- Dokumentation der Fachworkshops (Upload der Protokolle)
- Bereitstellung neuer (überarbeiteter) Lehrpläne
- Bereitstellung und redaktionelle Überarbeitung der Lehrbriefe
Im Fortbildungsbereich werden bedarfsorientiert Austauschmöglichkeiten zu aktuellen Entwicklungen in den jeweiligen Themenbereichen und/oder neuen Formaten organisiert.
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Welche Vorgaben gelten für Unterrichtsmaterialien?
Skripte und sonstige Unterlagen sind nach Möglichkeit durch die Dozierenden auf der Lernplattform Moodle zur Verfügung zu stellen. Sollte dabei Unterstützung benötigt werden, stehen die Mitarbeitenden der VAk gerne zur Verfügung.
Von den Teilnehmenden wird erwartet, dass sie sich notwendige Gesetzesgrundlagen, wie z.B. das BGB, das GG und die LHO, selbstständig beschaffen. In der Abteilung I – Ausbildung werden die Vorschriftensammlung (VSV) sowie die VAk-Lehrbriefe für die Verwaltung Berlin verwendet. Die Lehrbriefe werden durch die VAk herausgegeben und werden von Fachexpertinnen und Fachexperten konzipiert und ständig aktualisiert. Sie sind für die Vertiefung des im Unterricht behandelten Stoffes im Ausbildungsbereich vorgesehen und können von den Dozierenden als Unterrichtsmaterialien genutzt werden. Die Lehrbriefe sind auf der Lernplattform Moodle abrufbar.
Wir bitten um Verwendung der VAk-Formatvorlagen. Hierzu wenden Sie sich bitte an die jeweilige Kontaktperson der VAk.
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Welche technischen Voraussetzung sind erforderlich?
Alle Seminarräume der VAk sind mit modernen Smartboards ausgestattet. Eine Einführung in die Technik erfolgt durch Mitarbeitende vor Ort.
Bei Angebot und Nutzung digitaler Medien werden Fähigkeiten in der Anwendung der gängigen Software (Office, PDF) vorausgesetzt. Beim Umgang mit der Lernplattform Moodle erhalten Sie Schulungsangebote durch den Bereich Digitale Lehre der VAk Berlin. Darüber hinaus sind auch hier alle Mitarbeitenden der VAk behilflich.
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Werden durch die VAk Qualifizierungsmöglichkeiten angeboten?
Die Verwaltungsakademie bietet ein umfangreiches Fortbildungsangebot für Dozierende, unter anderem zu den Themen Didaktik, Methodik und Medienkompetenz. Unsere Fortbildungsangebote dazu finden Sie hier.
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Was ist im Krankheitsfall / bei Verhinderung zu tun?
Wenn Sie am Unterrichtstag erkrankt oder verhindert sind, dann rufen Sie bitte vor Beginn des Unterrichts die (030) 90229 – 8080 an oder senden Sie eine E-Mail an service@vak.berlin.de.
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Wie ist die VAk zu erreichen?
Bild: Verwaltungsakademie Berlin
Verwaltungsakademie Berlin
Landesamt für Aus- und Fortbildung sowie Interne Beratung
Turmstraße 86
10559 Berlin -
Gibt es Parkplätze für Dozierende an der VAk?
Auf dem Gelände der Verwaltungsakademie (Einfahrt rechts neben dem Gebäude) befinden sich einige Parkplätze für Dozierende, die je nach Verfügbarkeit genutzt werden können. Parkkarten werden durch den Bereich Zentraler Service der VAk Berlin zur Verfügung gestellt. Auch mit Parkkarte besteht jedoch kein Anspruch auf einen Parkplatz. PKWs ohne Parkkarte werden kostenpflichtig abgeschleppt. Weitere 10 Parkplätze sind in Alt Moabit 23 angemietet, die Sie gerne nutzen können (ebenfalls mit Parkkarte).
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Welche Versorgungsmöglichkeiten gibt es?
Eine Auswahl an Getränken und Snacks steht Ihnen in den Automaten im Pausenraum zur Verfügung (Neubau). Darüber hinaus befinden sich im unmittelbaren Umfeld der VAk verschiedene Restaurants, Imbisse und Kantineneinrichtungen.
Wasserspender, die Sie kostenlos nutzen können, befinden sich in allen Etagen des Altbaus und in Haus 3.