Die neue Honorarordnung für die Lehr- und Prüfungstätigkeit an der Verwaltungsakademie Berlin wurde im Amtsblatt für Berlin (Ausgabe 29 vom 10. Juli 2026) veröffentlicht und tritt am 1. August 2026 in Kraft.
Mit der Neuregelung werden die Honorare für Veranstaltungen mit Einsatz von Dozierenden aus der Landes-/Bundes-/Kommunalverwaltung deutlich angehoben und an das Vergütungsniveau vergleichbarer Bildungseinrichtungen und Hochschulen angepasst. Ziel ist es, qualifizierte Dozierende langfristig zu gewinnen und zu binden sowie die hohe Qualität der Aus- und Fortbildung in der Berliner Verwaltung zu sichern.
Was ändert sich?
Mit der neuen Honorarordnung werden die Honorarsätze für Lehr- und Prüfungstätigkeiten angepasst. Gleichzeitig wurde die Honorarordnung übersichtlicher gestaltet: Statt bisher sechs gibt es künftig vier Honorargruppen. Die Einordnung erfolgt nach der Art der Tätigkeit sowie dem Status als nebenamtlich tätige oder freiberufliche Lehrkraft.
Auch die Vergütungen für Prüfungen und Gutachten in den von der Verwaltungsakademie Berlin angebotenen Studiengängen wurden erhöht.
Ab wann gelten die neuen Honorare?
Die neuen Honorare gelten für alle Kurse, die ab dem 1. August 2026 beendet werden. Die Anpassung der Honorare sowie die Umstellung der entsprechenden Verträge erfolgen automatisch durch die Verwaltungsakademie Berlin.
Ausgenommen sind Lehrveranstaltungen, bei denen das Honorar individuell mit freiberuflichen Dozierenden vereinbart wurde. In diesen Fällen gelten die jeweils getroffenen Vereinbarungen.
Bereits geplant sind weitere Anpassungen der Honorare für nebenamtlich tätige Dozierende zum 1. Januar 2028 und 1. Januar 2030.
Wir freuen uns, die neue Honorarordnung nun umsetzen zu können und danken allen Dozierenden für ihre engagierte Lehr- und Prüfungstätigkeit.