Verwaltungsakademie Berlin ab sofort Sonderbehörde: Neuer Meilenstein für die Bildungslandschaft im öffentlichen Dienst

Verwaltungsakademie Berlin wird Sonderbehörde: Modernisierung der Bildungslandschaft für den öffentlichen Dienst

Am 1. Januar 2025 ist das Gesetz zur Neuorganisation der Verwaltungsakademie Berlin (VAkG) in Kraft getreten. Die Verwaltungsakademie Berlin (VAk) wird als Anstalt aufgelöst und in eine Sonderbehörde des unmittelbaren Landesdienstes überführt. Damit wird die Rolle der VAk als zentrale Bildungsdienstleisterin für den öffentlichen Dienst des Landes Berlin gestärkt und die moderne und zukunftsfähige Weiterentwicklung der Verwaltung unterstützt.

Die VAk firmiert nun als Landesamt für Aus- und Fortbildung sowie Interne Beratung und ist für die fachliche sowie außerfachliche Aus-, Fort- und Weiterbildung der Landesbeschäftigten zuständig mit programmatischem Schwerpunkt auf dem allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst. Ein überressortlicher Verwaltungsrat begleitet die VAk künftig bei ihrer programmatisch-strategischen Ausrichtung.

Das vollständige Gesetz zur Neuorganisation der Verwaltungsakademie Berlin und zur Anpassung betroffener Gesetze vom 2. Dezember 2024 finden Sie auf Seite 603 des Gesetz- und Verordnungsblatts 2024.

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