DEKRA Automobil GmbH
Kurt-Schumacher Damm 28, 13405 Berlin
Anerkannte sachverständige Organisationen nach § 5 Abs.1 der Indirekteinleiterverordnung (IndV)
Die von diesem Unternehmen bestellten anerkannten Sachverständigen sind berechtigt, von der Genehmigungspflicht nach § 38 Abs. 3 Berliner Wassergesetz in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Indirekteinleiterverordnung befreite Abwasserbehandlungsanlagen auf ihre Dichtheit und den ordnungsgemäßen Zustand nach § 4 Abs. 2 IndV zu prüfen. Die Prüfberechtigung bezieht sich auf Abwasseranlagen für mineralölhaltige Abwässer im Sinne von Anhang 49 der der Abwasserverordnung.
Fachkundige zur Generalinspektion von Leichtflüssigkeitsabscheidern nach DIN 1999 Teil 100, welche nicht unter den § 2 Abs.1 der Indirekteinleiterverordnung fallen finden hier
Für Änderungs bzw. Ergänzungswünsche können Sie sich gerne über das Kontaktformular an die Redaktion des Umweltportals wenden.
-
-
Sachverständigen Team Abwasser c/o BRAUCO
Sonnenallee 224e, 12059 Berlin -
Rolla & Stoll Abwassertechnik GmbH
Zu den Luchbergen 50-52, 14641 Nauen -
TÜ-Service Anlagentechnik GmbH & Co KG
Hauptstraße 65, 12159 Berlin