Geschichten im Schloss mit Astrid Heiland (ab 5 Jahren
Schlossgespenst Waldemar weiß wer früher im Jagdschloss Grunewald wohnte. Er weiß auch, wer früher im ganzen Land regierte und warum überhaupt. Waldemar kennt viele spannende Geschichten rund um das Haus im grünen Wald und die Menschen die darin lebten. Er verrät uns, woran man den Kurfürsten erkennt, was eine Kurfürstin für Kleider trug, warum im Schloss so viele Bilder hängen, und wie man sich am Hof zu benehmen hatte. Seid dabei, wenn Waldemar die Geheimnisse des Schlosses lüftet!
Geschichtenerzählerin Astrid Heiland Vondruska unterstützt Waldemar ein bisschen beim Erzählen.
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Waldemar und das Schloss im Wald
Geschichten im Schloss mit Astrid Heiland (ab 5 Jahren
© Quelle: Reservix-System
Schlossgespenst Waldemar weiß wer früher im Jagdschloss Grunewald wohnte. Er weiß auch, wer früher im ganzen Land regierte und warum überhaupt. Waldemar kennt viele spannende Geschichten rund um das Haus im grünen Wald und die Menschen die darin lebten. Er verrät uns, woran man den Kurfürsten erkennt, was eine Kurfürstin für Kleider trug, warum im Schloss so viele Bilder hängen, und wie man sich am Hof zu benehmen hatte. Seid dabei, wenn Waldemar die Geheimnisse des Schlosses lüftet!
Geschichtenerzählerin Astrid Heiland Vondruska unterstützt Waldemar ein bisschen beim Erzählen.
Buchungshinweise: Die Veranstaltung ist leider ausverkauft. Bitte versuchen Sie es an einem anderen Termin.
Hinweise zu Ermäßigungen: Ermäßigter Eintritt wird – gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises – gewährt für:
1. Kinder (zahlen bei Kinderveranstaltungen ab 3 Jahren), Schüler:innen, Studierende, Auszubildende, Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) gegen Vorlage eines Ausweises
2. Behinderte mit GdB ab 50 % bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises
3. Bezieher:innen von Arbeitslosengeld I (ALG I) bei Vorlage eines Nachweises
4. Personen, die Transferleistungen (ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) erhalten sowie deren im Haushalt lebende Kinder bis zum vollendeten 17. Lebensjahr bei Vorlage eines Nachweises
5. Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung oder Aussetzung einer Abschiebung (Duldung) sowie deren Begleiter (max. 1 Begleiter auf einen Flüchtling) bei Vorlage eines Nachweises
6. freiberufliche Mitarbeiter:innen der SPSG (Guides) bei Vorlage des Ausweises
7. Mitglieder der Studiengemeinschaft Sanssouci e.V bei Vorlage eines gültigen Vereinsausweises
8. Mitglieder der Freunde der Preußischen Schlösser und Gärten e. V. V bei Vorlage eines gültigen Vereinsausweises
9. Besitzer einer Jahreskarte der SPSG
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