dasselbe Vorhaben Mittel erhalten sollten, werden wir dies der für den Berliner Autorenlesefonds zuständigen Stelle des Bezirks umgehend mitteilen. 2. Die Bewilligung wird zurückgenommen und der/die Zuwendungsempfänger/in zur Rückzahlung bereits ausgezahlter Mittel verpflichtet, wenn die Förderung zu Unrecht, insbesondere durch unzutreffende Angaben, erlangt worden ist, es sei denn, er ... plus