Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie 1 Ausführungsvorschriften über die Beurteilung der Beamtinnen und Beamten und Tarifbeschäftigten des Schul- und Schulaufsichtsdienstes mehr
Ausführungsvorschriften über die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht im schulischen Bereich und die Verkehrssicherungspflicht sowie die Haftung (AV Aufsicht) Vom 20. September 2020 (ABl. S. 5343, ber. ABl. S. 5499), geändert durch Verwaltungsvorschriften vom 12. Oktober 2021 (ABl. S. 4353). BildJugFam II C 1.9 Telefon: 90227-5239 oder 90227 ... mehr
1 Zur Konkretisierung der Aufgaben einer Lehrkraft in diesem Rahmen sind in AV Lehrerbeurteilung entsprechende Indikatoren formuliert: Anlage 2 a „Bewertung der Leistungsmerkmale“ unter 3.1, 3.2.2, 3.2.3, 3.3, 3.5.3. 7 . und unterrichtliche Fördermaßnahmen oder, bei gravierenden Rückständen, weitere ergänzende Maßnahmen einzuleiten. Die Bündelung und Organisation der den Unterricht ... mehr
Was das in der Praxis bedeutet, ist unklar – trotz-dem muss ab jetzt jede Anlassbeurteilung zusätz-lich gefertigt werden. Bedenklich finden wir, dass dabei nun auch Beur-teilungsbeiträge sog. „Dritter“ einfließen sollen. Wer diese „Dritten“ sein könnten, wird nicht aus-geführt. mehr
April 2008 (GVBl. S. 95), wird bestimmt: (1) Das Schulprogramm ist das zentrale Konzept jeder Schule zur Qualitätsentwicklung. Im Schulprogramm werden die schulspezifischen Grundsätze festgelegt und die Entwicklungsziele einschließlich der entsprechenden Planungsschritte beschrieben. Gegenstände, Ziele, Kriterien, Qualitätsindikatoren und ... mehr
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen) Vom 2. September 2016 (ABl. S. 2473), mehr
Das Land Berlin verbeamtet seit 2004 erstmals wieder Lehrkräfte. Wenn Sie verbeamtet werden möchten, müssen Sie dies beantragen. Wer die Verbeamtung ablehnt, kann eine Erklärung zum Nachteilsausgleich abgeben. mehr
Rechtsvorschriften der Schulformen. Alles was Recht ist – ein gutes Bildungssystem braucht Regelungen, die Rechte und Pflichten von Schülern, Eltern und Schulen verbindlich festlegen. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Gesetze, Verordnungen und Vorschriften des Berliner Bildungssystems. Mit dem Schwerpunkt der verschiedenen Schulformen. mehr
Alle Vorschriften und Details sind in der AV Lehrerbeurteilung – AV LB der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie geregelt. Wie oft wird man dienstlich beurteilt? Hier muss man zwischen Regelbeurteilung und Beurteilung aus besonderem Anlass unterscheiden (siehe jeweils dort). mehr
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Verwaltungsvorschriften. über die einheitliche Gestaltung und Zuordnung von Aufgabenbereichen. an öffentlichen Schulen des Landes Berlin. (VV Zuordnung) Vom 11. Februar 2020. SenBJW - II C4.1 -. Tel.: 90227 - 6099, intern 9227 - 6099. mehr
Ausführungsvorschriften über Zeugnisse (AV Zeugnisse) Vom 31. Juli 2015 (ABl. S. 1780) zuletzt geändert durch VV vom 9. Januar 2018 (ABl. S. 456) BildJugFam II C 1.4 Tel. 90 227 - 5679, intern 9227 - 5679. Auf Grund des § 128 des Schulgesetzes für das Land Berlin (SchulG) vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), geändert durch Artikel 28 des ... mehr
Ausführungsvorschriften über die Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahnfachrichtung des allgemeinen Verwaltungsdienstes (AV BAVD) 21. Juli 2011 (GVBl. S. 266), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Dezember 2017 (GVBl. S. 695) sowie des § 6 Absatz 2 Buchstabe a des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG) in ... mehr
AV Lehrerbeurteilung in Verbindung mit Anlage 4f. Die beobachtbaren Verhaltensweisen sind den Anlagen 2a und 2f zur AV Lehrerbeurteilung zu entnehmen. Im Internet finden Sie unter . www.berlin.de/sen/bildung/rechtsvorschriften/index.html unter der Über-schrift ‚Dienstrecht‘ die AV Lehrerbeurteilung. mehr
Die beobachtbaren Verhaltensweisen sind der Anlage 2h zur AV Lehrerbeurteilung zu ent-nehmen. Die Übertra gung des Amtes einer Schulleiterin oder eines Schulleiters ist nur zulässig, wenn die ausgewählte Lehrkraft an einer Qualifizierungsmaßnahme für künftige Schulleiterinnen und Schul-leiter gemäß § 15 Abs. 1 BLVO erfolgreich teilgenommen hat. Gemäß § 15 Abs. 3 BLVO darf in ein ... mehr
Die beobachtbaren Verhaltensweisen sind der Anlage 2h zur AV Lehrerbeurteilung zu ent-nehmen. Die Übertragung des Amtes einer Schulleiterin oder eines Schulleiters ist nur zulässig, wenn die ausgewählte Lehrkraft an einer Qualifizierungsmaßnahme für künftige Schulleiterinnen und Schul-leiter gemäß § 15 Abs. 1 BLVO erfolgreich teilgenommen hat. Gemäß § 15 Abs. 3 BLVO darf in ein Amt ... mehr
zur AV Lehrerbeurteilung zu entnehmen. Im Internet finden Sie unter . www.berlin.de/sen/bildung/rechtsvorschriften/index.html. unter der Überschrift ‚Dienstrecht‘ die AV Lehrerbeurteilung. Teilzeitbeschäftigung ist in begrenztem Umfang durch Reduzierung der jeweiligen Unterrichtsverpflichtung grundsätzlich möglich. mehr
Die Schule bietet das Praxislernen unter Berücksichtigung der standort- und schulspezifischen Be-dingungen und der für die individuelle Förderung der jeweils betroffenen Schülerinnen und Schü- mehr
Ausführungsvorschriften über Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht (AV Schulbesuchspflicht) Vom 19. November 2014 (ABl. S. 2235), geändert durch Verwaltungsvorschriften vom. 22. Dezember 2017 (ABl. S. 451) SenBildJugFam II C 1.9 Tel.: 90227 – 5239. Inhaltsverzeichnis. mehr
‚Dienstrecht‘ die AV Lehrerbeurteilung. Teilzeitbeschäftigung ist in begrenztem Umfang durch Reduzierung der jeweiligen Unterrichtsverpflichtung grundsätzlich möglich. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - 2 - Es können sich auch geeignete Tarifbeschäftigte bewerben. Die tarifliche Entgeltzahlung kann bei Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen entsprechend ... mehr