Gleichstellungssenatorin Kolat zum Lohntransparenzgesetz: „Gleichbehandlung ist ein Wettbewerbsvorteil für Unternehmen“

Pressemitteilung vom 08.01.2018

Seit diesem Wochenende müssen Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten diesen auf Anfrage darlegen, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden. Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten müssen darüber hinaus regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit in ihrem Unternehmen berichten. Das steht im Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen.

Dazu erklärt Gleichstellungssenatorin Dilek Kolat: „Das Lohntransparenzgesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, leider nur ein kleiner. Denn die CDU/CSU hat in der vorangegangenen Wahlperiode viele Hürden eingebaut und so die Wirkung stark verwässert. Ich empfehle allen Berliner Unternehmen, das Gesetz dennoch als Chance wahrzunehmen und Entgeltgleichheit zum Bestandteil ihrer Unternehmenskultur zu machen. Faire, gleiche und gerechte Bezahlung verschafft Arbeitgebern einen Vorteil im Wettbewerb um Fachkräfte. Frauen erwarten heute von ihrem Arbeitgeber, dass Gleichbehandlung ein selbstverständlicher Grundsatz ist, der nicht eigens eingefordert werden muss. Die kommende Bundesregierung muss das Gesetz zu einem echten Entgeltgleichheitsgesetz weiterentwickeln.“