Gesetz beschlossen: Berliner Institut für Gesundheitsforschung wird zum 1. Januar 2021 Teil der Charité

Pressemitteilung vom 02.10.2020

Nach einem gut dreijährigen Verhandlungsprozess ist der Weg frei für die Weiterentwicklung des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung (BIG) und seine Integration in die Charité – Universitätsmedizin Berlin. Am gestrigen Donnerstagabend hat das Berliner Abgeordnetenhaus das Gesetz zur Integration des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung in die Charité – Universitätsmedizin Berlin (BIG-Integrationsgesetz) beschlossen. Dadurch wird das BIG zum 1. Januar 2021 als dritte Säule neben Universitätsklinikum und Medizinischer Fakultät Teil der Charité. Grundlage für das Gesetz ist die Verwaltungsvereinbarung über die Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung zwischen dem Bund und dem Land Berlin, die am 10. Juli 2019 von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, und dem Regierenden Bürgermeister, Michael Müller, unterzeichnet wurde.

Erstmals wird der Bund dadurch ein Forschungsinstitut unter dem Dach einer universitären Landeseinrichtung dauerhaft institutionell fördern; die Finanzierung des BIG tragen Bund und Land Berlin weiterhin im Verhältnis 90:10 gemeinsam (Jahresbudget 2019: 77,8 Mio. Euro). Das BIG wird bei gleichzeitiger wissenschaftlicher Integration in die Charité in dieser einen wirtschaftlich eigenständigen Bereich bilden, mit dem Ziel, translationale biomedizinische Forschung zu stärken und insbesondere medizinische Innovationen noch schneller zu den Patientinnen und Patienten zu bringen.

Dazu erklärt Micheal Müller, Regierender Bürgermeister von Berlin und Senator für Wissenschaft und Forschung: „Die Integration des BIG in die Charité ist ein Meilenstein für die Gesundheitsstadt Berlin. Ich danke allen Beteiligten, die diesen Prozess engagiert mitgestaltet haben und auch die nächsten Schritte begleiten. Jetzt wachsen zwei großartige Institutionen zusammen, damit wissenschaftliche Erkenntnisse schneller in die Anwendung gebracht werden und aus Forschung Gesundheit wird. Dass der Bund sich dabei erstmals dauerhaft in einer Landeseinrichtung engagiert, unterstreicht die hohe Qualität unserer Universitätsmedizin und das große Vertrauen in den Innovationsstandort Berlin.“

Geleitet wird das integrierte BIG von einem in der Regel zweiköpfigen Direktorium, dessen Tätigkeit ein Verwaltungsrat überwacht, in dem Bund und Land Berlin sowie externer Sachverstand vertreten sein werden. Bestimmte Entscheidungen mit Auswirkung auf die gesamte Charité sind mit der oder dem Vorstandsvorsitzenden abzustimmen. Die Leitung des Direktoriums erhält einen Sitz im Charité-Vorstand, der Bund im Charité-Aufsichtsrat. Die Charité wird Arbeitgeberin sämtlichen bisher aus BIG-Mitteln finanzierten Personals und ordnet die betreffenden Beschäftigten intern der neuen dritten Säule als Dienststelle zu.

Die Zusammenarbeit mit dem Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC) wird im Rahmen einer gesetzlich verankerten privilegierten Partnerschaft fortgesetzt.

Der neue Vorstandsvorsitzende des BIG, Prof. Dr. Christopher Baum, wird bis zur Integration vom Vorstand der Charité bereits als Gast beteiligt. Zum 1. Januar 2021 wird er Vorsitzender des Direktoriums des integrierten BIG und damit gleichzeitig das für das BIG zuständige Vorstandsmitglied der Charité. Die oder der vom Bund zu benennende Vorsitzende des Verwaltungsrats wird gleichzeitig Mitglied im Aufsichtsrat.

Die operative Umsetzung der Integration des BIG in die Charité zum 1. Januar 2021 wird im Rahmen eines Change-Management Projekts unterstützt, das insbesondere die neuen Strukturen der Charité durch untergesetzliche Ausgestaltung der Detailbestimmungen vorbereitet und den Übergang von Vermögen sowie Personal koordiniert. Dabei arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Charité, des BIG, des MDC sowie der Senatskanzlei und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung aus unterschiedlichen Fachrichtungen engagiert und vertrauensvoll zusammen.