Wohnungslose Menschen dürfen auch wählen

Wahlen

Manche Menschen haben keine Wohnung.
Sie leben auf der Straße.
Man nennt diese Menschen Obdachlose.
Oder auch Wohnungslose.

Obdachlose dürfen wählen.
Das sagt Stephan Bröchler.
Er ist für Wahlen in Berlin verantwortlich.
Stephan Bröchler sagt, alle Menschen sollen wählen.
Das ist wichtig für die Demokratie.

Entscheidungen von Politik betrifft auch Obdachlose.
Obdachlose haben auch Rechte.
Sie erleben die Ergebnisse der Politik auf ihr Leben.
Deshalb sollen sie wählen, damit sich ihr Leben verbessert.

Damit Obdachlose Bescheid wissen,
wird Berlin Werbung in Straßenzeitungen machen.
Und es soll ein Video geben.
Da wird gesagt, dass auch Obdachlose wählen dürfen.

Wie können Obdachlose wählen?

Viele Obdachlose wissen nicht,
dass sie auch wählen dürfen.
Weil man eine Wohn-Adresse braucht.
Und einen Ausweis.
Wollen Obdachlose wählen, müssen sie sich selbst kümmern.

Wählen darf jeder, der im Wähler-Verzeichnis steht.
Obdachlose können sich dort eintragen lassen.
Das können sie ab Montag 17. August tun.
Dazu haben sie 2 Wochen Zeit.
Bis zum 28. August.

Obdachlose brauchen dazu einen Ausweis.
Mit dem Ausweis gehen sie zum Wahl-Amt.
Das Wahl-Amt von dem Bezirk, in dem sie schlafen.
Dort müssen sie sich in Wähler-Verzeichnis eintragen lassen.
Mitarbeiter vom Amt helfen beim Ausfüllen der Dokumente.
Obdachlose können dann direkt im Amt wählen.
Oder am 20. September im Wahl-Lokal.

Damit es für Obdachlose einfacher ist, gibt es Hilfe.
Das Wahl-Amt in Pankow geht zu den Obdachlosen.
Am 17. August gehen Mitarbeiter vom Amt in eine Wohn-Projekt.
Im Wohn-Projekt leben obdachlose Menschen.
Dort helfen Mitarbeiter vom Amt beim ausfüllen der Dokumente.
Und erklären alles zur Wahl.

In diesem Text nutzen wir nur die männliche Schreib-Form.
Zum Beispiel: Mitarbeiter oder Politiker.
Dann kann man den Text besser lesen.
Wir meinen aber alle Menschen: Männer und Frauen.