Erklärung zur Barriere-Freiheit

Barriere-Freiheit ist ein Recht

Wir wollen unsere Internet-Seite barrierefrei machen. Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen sollen unser Internet-Seite leicht nutzen können. Zum Beispiel:
  • Menschen mit einer Seh-Behinderung
  • Menschen mit Lern-Schwierigkeiten

Barriere heißt Hindernis oder Problem.
Eine Barriere hält Menschen ab, etwas zu tun.
Im Internet soll es keine Barrieren geben.
Die Internet-Seite soll frei von Barrieren sein.
Man sagt barrierefrei oder Barriere-Freiheit.

Barriere-Freiheit ist ein Recht.
Hier steht das Recht auf Barriere-Freiheit:
Im Gesetz über die barrierefreie Informations- und
Kommunikations-Technik Berlin.
Die Abkürzung ist BIKTG Bln.

Hier stehen die Regeln für Barriere-Freiheit im Internet:
Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung
Die Abkürzung ist BITV.

Alle Menschen sollen alles wissen.
Darum gibt es auch die Erklärung zur Barriere-Freiheit.
Dort steht, welche Barrieren es auf dieser Internet-Seite gibt.

Wo steht die Erklärung zur Barriere-Freiheit in schwerer Sprache?

  1. Unten auf der Seite ist ein hellgraues Feld.
  2. Im hellgrauen Feld steht: Erklärung zur Barrierefreiheit.
  3. Wählen Sie aus: Erklärung zur Barrierefreiheit.

In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht:

Wie barrierefrei ist diese Internet-Seite?

Es gibt 3 Möglichkeiten.
Eine Internet-Seite ist:

  1. barrierefrei
  2. zum Teil barrierefrei
  3. nicht barrierefrei
  1. barrierefrei heißt: es gibt keine Probleme
  2. zum Teil heißt: es gibt manchmal Probleme
  3. nicht barrierefrei heißt: es gibt sehr viele Probleme

Unsere Internet-Seite ist zum Teil barrierefrei.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Wir haben alle Barrieren aufgeschrieben.
Der Link steht im hellgrauen Feld unten auf der Seite.
Wählen Sie: Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Seite ist in schwerer Sprache.

Wann wurde die Erklärung zur Barriere-Freiheit zuletzt geändert?

Die Barriere-Freiheit für diese Internet-Seite muss 1 Mal im Jahr geprüft werden.
Das gilt auch für diese Erklärung.

Das Prüfdatum steht hier:
Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit ist vom 27.05.2026.
Das Prüfdatum darf nicht älter als 1 Jahr sein.

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit ist für alle öffentlichen Stellen Pflicht.
Zum Beispiel für:

  • die Polizei
  • das Ordnungsamt
  • die BVG

Diese Pflicht gibt es seit dem Jahr 2019.

Haben Sie Probleme bei der Nutzung?

Sie wollen unsere Internet-Seite nutzen.
Wenn Sie dabei eine Barriere bemerken,
dann können Sie sich beschweren.

Melden Sie sich bei uns, wenn Sie zum Beispiel:

  • etwas nicht lesen können
  • etwas nicht verstehen
  • die Bedienung zu schwer ist

Wir unterstützen Sie gerne.

Hier ist der Kontakt für Ihre Beschwerde:
Name: Stephan Neumann
E-Mail: barrierefreiheit@senatskanzlei.berlin.de
Telefon: (030) 90 26 23 65

Ihre Meldung war ohne Erfolg?

Sie haben uns ein Problem mit unserer Internet-Seite gemeldet.
Wir brauchen Zeit, um Ihre Nachricht zu bearbeiten.
Das kann bis zu 4 Wochen dauern.

Bitte warten Sie diese 4 Wochen ab.

Sie können sich weiter beschweren:

  • wenn Sie von uns keine Antwort erhalten haben
  • wenn Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind

Wenden Sie sich dann an diese Stelle:
Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Senatskanzlei
Abteilung 5

Post-Anschrift:
Jüdenstraße 1
10178 Berlin

Telefon: 030 90 223 15 15
E-Mail: Landesbeauftragte-Digitale-Barrierefreiheit@senatskanzlei.berlin.de