Die Wahlbenachrichtigungen werden verschickt

Wahlbenachrichtigung in Berlin

Die Wahlberechtigten in Berlin erhalten nun schrittweise ihre Wahlbenachrichtigungen per Post. (Archivbild)

In fast 6 Wochen ist die Wahl für das Abgeordnetenhaus in Berlin.
Die Menschen bekommen Briefe.
Die Briefe heißen: Wahl-Benachrichtigungen.
Die Briefe sind für 2,75 Millionen Menschen.

Unterlagen sind bis 30. August da

Die Landeswahlleitung sagt:
Alle Menschen mit Wahl-Recht sollen die Wahl-Benachrichtigung bis zum 30. August bekommen.
Die Wahl-Benachrichtigung ist ein Brief.
In dem Brief sind Infos über die Wahlen.
Zum Beispiel:

  • die Wahl für das Landes-Parlament
  • die Wahlen für die 12 Bezirksverordneten-Versammlungen.

Das kurze Wort ist: BVV.
In dem Brief steht auch:
Wo können Sie wählen?

Briefwahl jetzt online beantragen

Die Wahl-Unterlagen werden jetzt verschickt.
Das heißt:
Die Briefwahl beginnt.
Manche Menschen haben die Wahl-Unterlagen für die Briefwahl schon bestellt.
Das ging bisher nur per Post.
Diese Menschen bekommen die Wahl-Unterlagen jetzt zugeschickt.

Jetzt können Sie die Wahl-Unterlagen auch anders bestellen.
Sie können die Wahl-Unterlagen:

  • online bestellen
  • per E-Mail bestellen
    Dafür müssen Sie Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihr Geburts-Datum in die E-Mail schreiben.
  • in einer Brief-Wahl-Stelle von Ihrem Bezirk bestellen.
    In der Brief-Wahl-Stelle brauchen Sie einen Personal-Ausweis oder einen Reisepass.

Auf der Rückseite von der Wahl-Benachrichtigung ist ein Brief-Wahl-Antrag.
Mit dem Brief-Wahl-Antrag können Sie die Wahl-Unterlagen auch bestellen.
Auf dem Brief-Wahl-Antrag ist ein QR-Code.
Mit dem QR-Code können Sie die Wahl-Unterlagen online bestellen.

Die Landeswahlleitung sagt:
Die Wahl-Unterlagen sind:

  • ein Wahl-Schein
  • Stimm-Zettel
  • Umschläge
  • ein Merk-Blatt.

Bringen Sie die Unterlagen pünktlich weg.

Bei der AGH-Wahl dürfen etwa 2,5 Millionen Berliner wählen.
Bei der BVV-Wahl dürfen etwa 2,75 Millionen Berliner wählen.
Bei der BVV-Wahl dürfen auch EU-Bürger wählen.
EU-Bürger sind Menschen aus einem Land in der EU.
Die Menschen müssen keinen deutschen Pass haben.
Sie dürfen trotzdem bei der BVV-Wahl mitmachen.
Aber sie dürfen nicht bei der AGH-Wahl mitmachen.

Sie wollen einen Antrag für die Briefwahl machen?
Dann können Sie das bis zum 18. September um 15 Uhr nachmittags machen.
Sie müssen den Brief mit dem Stimm-Zettel bis zum Wahl-Tag zurückschicken.
Der Brief muss am 20. September um 18 Uhr abends da sein.
Der Brief kommt später an?
Dann zählt Ihre Stimme nicht.

Sie können vor Ort wählen

Sie wollen Briefwahl machen?
Dann müssen Sie die Unterlagen nicht mit der Post zurückschicken.
Sie können auch zu einer Brief-Wahl-Stelle gehen.
In der Brief-Wahl-Stelle können Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.
Das heißt:
Sie können sagen:
Ich will die Unterlagen für die Briefwahl haben.
Dann bekommen Sie die Unterlagen.
Sie können die Unterlagen in der Brief-Wahl-Stelle ausfüllen.
Und Sie können die Unterlagen in eine Wahl-Urne werfen.
Eine Wahl-Urne ist ein Kasten für die Wahl-Unterlagen.
Sie können auch zu Hause wählen und die Unterlagen in der Brief-Wahl-Stelle abgeben.

In jedem Bezirk gibt es mehrere Brief-Wahl-Stellen.
Die Brief-Wahl-Stellen sind meistens in Rathäusern oder Bürgerämtern.

Mehr Infos zur Wahl in Leichter Sprache hat das Wahl-Amt.
Es gibt eine Broschüre vom Wahl-Amt.
Hier geht es zur Internet-Seite vom Wahl-Amt.

In diesem Text nutzen wir nur die männliche Schreib-Form.
Zum Beispiel: Mitarbeiter oder Politiker.
Dann kann man den Text besser lesen.
Wir meinen aber alle Menschen: Männer und Frauen.

Dieser Text in Leichter Sprache wurde mit Hilfe von KI gemacht.
KI ist ein Computer-Programm.
KI ist die Abkürzung für künstliche Intelligenz.