Gemeinsame Prüfung der Berliner Jobcenter mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Wohnheim für wohnungslose Menschen – Land Berlin setzt auf neue digitale Lösung

Pressemitteilung vom 27.01.2026

Pressemitteilung: 27.01.2026 – 12:00 Uhr

Die Berliner Jobcenter haben heute gemeinsam mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Berlin und der Familienkasse Berlin-Brandenburg eine Unterkunft für wohnungslose Menschen in Berlin-Kreuzberg überprüft. Die von den Berliner Jobcentern initiierte Verbundprüfung ist ein wichtiger Schritt in der behördenübergreifenden Zusammenarbeit: Erstmals fand eine solche Aktion in einer Unterkunft für Wohnungslose gemeinsam mit dem Zoll in Berlin statt.

Ziel der Überprüfung war es, die tatsächliche Belegungssituation vor Ort mit den bei den Jobcentern vorliegenden Daten abzugleichen und konkreten Hinweisen auf mögliche Unregelmäßigkeiten nachzugehen. Die Prüfung richtete sich gegen einen möglichen Missbrauch durch den Betreibenden der Unterkunft und nicht gegen die dort untergebrachten Menschen.

Die Überprüfung wurde von der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) begleitet mit dem Ziel, sich vor Ort einen Eindruck von den Abläufen, Herausforderungen und Risiken im Bereich der Unterbringung wohnungsloser Menschen zu verschaffen – insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Einführung der Gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung (GStU).

Stephan Felisiak, Geschäftsführer des Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg:

„Unser Ziel ist es, Menschen individuell in ihrer Lebenssituation zu beraten, in Arbeit zu bringen und Leistungen in angemessener Höhe auszahlen. Dass unsere Mitarbeitenden vor Ort bei den Leistungsbeziehenden sind, ist wichtig, um sich ein Bild von der Situation der Menschen zu machen und gleichzeitig zu prüfen, ob Unterbringungskosten rechtmäßig gewährt werden. Wir als Berliner Jobcenter nehmen Verdachtsfälle von Leistungsmissbrauch sehr ernst und wir gehen gemeinsam dagegen vor. Die heutige Initiative richtet sich gegen einen möglichen Missbrauch des Betreibers der Unterkunft und bewusst nicht gegen unsere Kundinnen und Kunden, die meist selbst unter den Bedingungen in einer solchen Gemeinschaftsunterkunft leiden. Die angekündigte digitale Lösung für die Belegung der Wohnheime ist zudem ein wichtiger und richtiger Schritt, um hier möglichen Missbrauch durch Wohnheimbetreiber in Zukunft zu erschweren. Der Ausbau des digitalen, behördenübergreifenden Datenaustausches kann uns hier künftig noch weiter stärken.“

Senatorin Cansel Kiziltepe, SenASGIVA:

„Für uns bedeutet das Projekt „Gesamtstädtische Steuerung“ vor allem: qualitätsgesicherte Unterkünfte und mehr Transparenz im Berliner Unterbringungssystem – damit Menschen verlässlich und gut untergebracht werden.

Die Digitalisierung macht Abläufe künftig schneller, nachvollziehbarer und besser abgestimmt. So können Jobcenter und weitere Stellen Informationen gezielter nutzen und frühzeitig reagieren, wenn Hinweise auf Missbrauch durch Betreiber entstehen. Ein transparentes System stärkt den Schutz der untergebrachten Menschen, weil Qualität und Standards besser gesichert und problematische Strukturen schneller erkannt und unterbunden werden können

Das ist wirtschaftlich sinnvoll und im Interesse der Steuerzahler*innen – vor allem aber verbessert es die Unterbringung für die Menschen, um die es geht. Wir freuen uns über die wichtige Zusammenarbeit hier im Land Berlin.“

Hintergrund: Hinweise auf Überbelegung und Schwarzarbeit

Bei der aufgesuchten Einrichtung handelt es sich um eine Unterkunft nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG) für wohnungslose Menschen. Die Behörden gingen dabei Hinweisen auf eine mögliche Überbelegung der Unterkunft sowie auf Schwarzarbeit nach. Insgesamt sind dort 35 Bedarfsgemeinschaften mit 131 Personen gemeldet. Die Mitarbeitenden der Berliner Jobcenter machten sich vor Ort ein Bild von der Belegungssituation und konnten diese mit den Ihnen vorliegenden Informationen abgleichen.

Umstände vor Ort prüfen und Hinweisen auf Betrug und Schwarzarbeit nachgehen

Um 6 Uhr morgens startete die koordinierte Aktion mit insgesamt 18 Mitarbeitenden der Berliner Jobcenter, 10 Einsatzkräften der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Berlin sowie Mitarbeitenden der Familienkasse Berlin-Brandenburg. Begleitet wurde die Prüfung durch Mitarbeitende der SenASGIVA mit dem Ziel, die Einführung des digitalen Tools „GSTU“ zur qualitätsgesicherten Unterbringung wohnungsloser Menschen vorzubereiten. Während die Mitarbeitenden der Jobcenter die tatsächliche Belegungssituation prüften und Beratungsgespräche mit den Leistungsbeziehenden anboten, ging der Zoll den Hinweisen auf Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug nach.

Digitalisierung und vernetzte Behördenarbeit als Schlüssel gegen Betrugsstrukturen

Mit dem neuen Fachverfahren zur gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung (GStU) gelingt es dem Land Berlin künftig, einen umfassenden Überblick über die zur Verfügung stehenden und tatsächlich belegten Wohnheimplätze zu erhalten.

Die SenASGIVA hat bereits mit dem Projekt GStU light in einigen Bezirken gestartet.

Für den flächendeckenden Einsatz ist das GStU-Umsetzungsgesetz jedoch zwingend erforderlich. Das Gesetz befindet sich derzeit im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren und soll im Februar dieses Jahres erneut in den Hauptausschuss eingebracht werden. Erst mit einer verbindlichen gesetzlichen Grundlage kann sichergestellt werden, dass alle beteiligten Stellen – insbesondere die Bezirke und Jobcenter – das Verfahren einheitlich anwenden und die erforderlichen Daten rechtssicher austauschen.

Das Gesetz regelt klare Zuständigkeiten, etabliert standardisierte Abläufe und schafft eine belastbare, gesamtstädtische Datenbasis. Damit stärkt es nicht nur die Betrugsprävention, sondern dient vor allem dem Schutz der untergebrachten Menschen, da Qualitätsstandards besser überwacht und problematische Betreibende schneller identifiziert werden können. Zugleich ermöglicht GStU einen effizienteren Einsatz öffentlicher Mittel und trägt zur spürbaren Entlastung der Mitarbeitenden in den Verwaltungen bei.

Ergebnisse werden ausgewertet und weitere Schritte eingeleitet

Die heute erhobenen Daten und Erkenntnisse werden von den Behörden nun ausgewertet. Sollten unrechtmäßig bezogene Unterkunftskosten festgestellten werden, werden diese zurückgefordert.

Der aktuelle Gesetzentwurf zur neuen Grundsicherung sieht eine noch verbindlichere Zusammenarbeit der Jobcenter mit der Zollverwaltung vor. Das begrüßen die beiden Behörden ausdrücklich und arbeiten bereits heute hier genau auf diese Weise.
Parallel dazu wird das Beratungsangebot der Jobcenter für die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner fortgeführt, denn viele von ihnen benötigen Unterstützung bei der Wohnungssuche, der Stabilisierung ihrer Lebenssituation und der Integration in Arbeit.

  • Beamte des Zolls und ein Mitarbeiter des Jobcenters sind von hinten in Räumlichkeit zu sehen.
  • Eine Mitarbeiterin der Berliner Jobcenter und ein Beamter des Zolls von hinten vor einem Gebäude.
  • Eine Mitarbeiterin der Berliner Jobcenter und ein Beamter des Zolls von hinten vor einem Gebäude.