Mit dem neuen Fachverfahren zur gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung (GStU) gelingt es dem Land Berlin künftig, einen umfassenden Überblick über die zur Verfügung stehenden und tatsächlich belegten Wohnheimplätze zu erhalten.
Die SenASGIVA hat bereits mit dem Projekt GStU light in einigen Bezirken gestartet.
Für den flächendeckenden Einsatz ist das GStU-Umsetzungsgesetz jedoch zwingend erforderlich. Das Gesetz befindet sich derzeit im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren und soll im Februar dieses Jahres erneut in den Hauptausschuss eingebracht werden. Erst mit einer verbindlichen gesetzlichen Grundlage kann sichergestellt werden, dass alle beteiligten Stellen – insbesondere die Bezirke und Jobcenter – das Verfahren einheitlich anwenden und die erforderlichen Daten rechtssicher austauschen.
Das Gesetz regelt klare Zuständigkeiten, etabliert standardisierte Abläufe und schafft eine belastbare, gesamtstädtische Datenbasis. Damit stärkt es nicht nur die Betrugsprävention, sondern dient vor allem dem Schutz der untergebrachten Menschen, da Qualitätsstandards besser überwacht und problematische Betreibende schneller identifiziert werden können. Zugleich ermöglicht GStU einen effizienteren Einsatz öffentlicher Mittel und trägt zur spürbaren Entlastung der Mitarbeitenden in den Verwaltungen bei.