Mann sitzt telefonierend vor einem Laptop.

Wir waren online nicht erreichbar. Dir entsteht dadurch kein Nachteil!

Du wolltest in der Zeit vom 30. September 2026 bis 4. Oktober 2026 eine Meldung online erledigen und das war nicht möglich? Du kannst die Meldung nachholen. Du hast dafür Zeit bis zum 9. Oktober 2026.

Wichtig:
Wenn eine Online-Meldung wegen einer technischen Störung unserer Online-Angebote nicht möglich war, kann dein Antrag trotzdem ab dem Tag gelten, an dem du ihn stellen wolltest. Du hast keinen Nachteil dadurch.

Was du nun tun kannst:
Bitte melde dich so schnell wie möglich telefonisch, persönlich oder schriftlich bei uns. Teile uns mit, dass du zum Beispiel:

  • Grundsicherung beantragen wolltest.
  • Eine Veränderung zu deinen Leistungen mitteilen wolltest.
  • Dich arbeitslos melden wolltest.

Erwähne hier, wenn du das zwischen dem 30. September 2026 und dem 4. Oktober 2026 nicht online erledigen konntest.

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