„Eyyyy ab in den Süden“? Sommerzeit ist Reisezeit. Bist du für eine längere Zeit mal nicht erreichbar, nennen wir das Ortsabwesenheit.
Warum genehmigen lassen? Wir können gemeinsam nur etwas erreichen, wenn du für uns auch erreichbar bist. Das bist du, wenn du auf unsere Schreiben reagierst und persönlich in dein Jobcenter kommen kannst.
Wenn du also gerade deinen Sommerurlaub planst, beantrage deine Ortsabwesenheit bitte mindestens fünf Arbeitstage (Montag bis Freitag) vorher.
Stehen keine Weiterbildungen oder Bewerbungsgespräche an, stimmt dein*e Arbeitsvermittler*in deinen Reiseplänen in der Regel zu und wir wissen Bescheid, dass du nicht da bist.
Wichtig: Du hast während deiner genehmigten Ortsabwesenheit einen Anspruch auf Bürgergeld für insgesamt 21 Tage pro Jahr. In dieser Zeit bist du auch krankenversichert. Denke daran, dass auch Samstag und Sonntag mitgezählt werden.
Und wie beantragen? Natürlich kannst du uns den Antrag auf die Bewilligung deiner Ortsabwesenheit wie gewohnt auch über jobcenter.digital oder die Jobcenter-App einreichen.
Und wenn der Urlaub vorbei ist? Melde dich direkt bei uns zurück. Dies ist wichtig, damit dir keine finanziellen Nachteile entstehen.