Beraterin im Büro erklärt einer Kundin Dokumente

Vom Bürgergeld zur neuen Grundsicherung: Was sich für dich ändert und was bleibt

Der Deutsche Bundestag hat vergangene Woche eine Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschlossen. Die wesentlichen Änderungen sollen zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Vielleicht hast auch du in den Nachrichten von der Bürgergeldreform gehört und fragst dich: Betrifft mich das? Muss ich jetzt etwas tun? Wir erklären, was das für dich bedeutet.

Das Wichtigste zuerst: Wir sind weiterhin für dich da.

Die Berliner Jobcenter stehen weiterhin an deiner Seite. Daran ändert sich nichts. Wenn du Unterstützung brauchst, bekommst du sie. Das ist der Kern der Grundsicherung und das bleibt so. Wenn du Fragen zu den Änderungen hast, sprich uns jederzeit an!

Der Name ändert sich, die Leistungen bleiben.

Das „Bürgergeld” heißt künftig „Grundsicherungsgeld”. Die Höhe der Geldleistung, die Menschen vom Jobcenter erhalten, ändert sich dadurch vorerst nicht.

Die Arbeitsaufnahme steht stärker an erster Stelle.

Bereits vor der Reform lag unser Fokus darauf, dich dauerhaft wieder in Arbeit zu bringen. Das bleibt unverändert. Dabei wirst du weiterhin individuell beraten. Wir erarbeiten gemeinsam mit dir eine Perspektive, die zu deiner persönlichen Situation passt. Wenn du dafür zuerst eine Qualifizierung benötigst oder deine Gesundheit stabilisiert werden muss, ist das auch in Zukunft möglich. Wir unterstützen dich dabei.

Wer mitwirkt, ist von Leistungsminderungen nicht betroffen.

Wenn du zuverlässig mit uns zusammenarbeitest und deine Termine wahrnimmst, ändert sich für dich nichts. Das Gesetz sieht mehr Konsequenzen für diejenigen vor, die wiederholt und ohne wichtigen Grund nicht zu unseren vereinbarten Gesprächen erscheinen, den Kontakt zu uns ganz abbrechen oder die Zusammenarbeit verweigern. Wichtig dabei: Persönliche Umstände – gesundheitliche, familiäre oder andere schwerwiegende Gründe – werden immer berücksichtigt.

Die Kosten für deine Wohnung, wenn du neu beim Jobcenter bist.

Bei den Kosten der Unterkunft (Miete und Heizung) gibt es neue Regelungen. In der ersten Zeit (der sogenannten Karenzzeit), wenn du neu beim Jobcenter bist, übernehmen wir deine Miete weiterhin, allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze. Sollte dich die Neuerung betreffen, melden wir uns bei dir. Du brauchst nichts zu tun.

Was du jetzt tun kannst

Die Reform tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft. Du musst aktuell nichts tun. Es hilft, wenn du auf Folgendes achtest:

  • Halte deine Kontaktdaten bei uns aktuell, damit wir dich jederzeit erreichen können. Gib dafür am besten auch deine Telefonnummer bei uns an.
  • Teile uns unbedingt einen Umzug oder Änderungen bei Telefonnummern mit.
  • Nimm deine Termine bei uns wahr. Solltest du dringend verhindert sein, sag uns unbedingt schnellstmöglich vorab Bescheid.
  • Nutze für den Kontakt mit uns gern jobcenter.digital oder die Jobcenter-App. Bei beiden kannst du über das digitale Postfach direkt mit einer Ansprechperson kommunizieren, um zum Beispiel Änderungen mitzuteilen oder Unterlagen einzureichen.

Bei Fragen sind wir für dich da.

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