Im ersten Quartal 2026 führt die Bundesagentur für Arbeit eine neue Funktion bei jobcenter.digital ein. Damit kannst du dich auch online durch eine Person deines Vertrauens vertreten lassen.
Deine bevollmächtigte Person kann dich unterstützen, indem sie bei jobcenter.digital für dich:- Anträge stellt,
- Nachrichten an dein Jobcenter sendet und
- Unterlagen und Nachweise hochlädt.
Derzeit können nur Privatpersonen dich vertreten.
Aktuell kommen für deine Online-Vertretung Privatpersonen, wie Familie oder Freunde (Bevollmächtigte nach § 13 SGB X), mit einem eigenen Konto bei jobcenter.digital in Frage.
Für andere Personen, wie Rechtsbeistände, Vereine, Kanzleien, Eltern oder Betreuende wird diese Funktion zu einem späteren Zeitpunkt freigeschaltet.
Wichtig zu wissen: Vollmacht mit Online-Erlaubnis notwendig.
Du brauchst eine extra Vollmacht, um dich bei jobcenter.digital online vertreten zu lassen. Alte Vollmachten reichen nicht aus und gelten nicht automatisch bei jobcenter.digital. Die Vollmacht muss die Online-Nutzung ausdrücklich erlauben.
Eine passende Mustervollmacht findest du unten auf dieser Seite.
Reiche jetzt deine Vollmacht bei uns ein.
Du kannst die Vollmacht bereits jetzt für eine bevollmächtigte Person deiner Wahl bei deinem Jobcenter einreichen. So ist alles vorbereitet, wenn die Funktion startet. Natürlich kannst du die Vollmacht online per jobcenter.digital hochladen.
Wir sind auch online für dich da.
Du möchtest jobcenter.digital nutzen und weißt noch nicht wie? Oder hast du bisher Schwierigkeiten, dich zu registrieren?
Wir lassen dich damit nicht allein: Melde dich gern bei deinem Jobcenter. Die Kolleginnen und Kollegen unterstützen dich bei der Registrierung in jobcenter.digital und der Jobcenter-App.