Derzeit versuchen Betrüger mit der Versprechung einer weiteren Zahlung zum Bürgergeld an Ihre Sozialdaten zu gelangen. Die Schreiben wurden nicht durch Ihr Jobcenter in Berlin erstellt.
Wie funktioniert der Betrug?
Die Kriminellen werfen Briefe in beliebige Briefkästen mit dem Versprechen weitere Sozialleistung wegen der „jüngsten Wirtschaftskrise“ erhalten zu können. Sie werden aufgefordert, über einen QR-Code die Sozialleistung zu beantragen.
Der QR-Code führt Sie zu einer Internetseite, die dem Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Jobcenter sehr ähnelt.
Bitte beachten Sie: Die versprochenen Bonuszahlungen gibt es nicht. Die in den Briefen genannten Informationen sind falsch.
Die zugestellten Schreiben sind weder mit einer Empfängeradresse noch mit einer Kundennummer oder einem Datum versehen.
Unsere ausdrückliche Bitte:- Öffnen Sie keinesfalls den Link hinter dem QR-Code auf Ihrem mobilen Endgerät und seien Sie sich bewusst: Die Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit fragen niemals auf unseren Websites Kreditkartenangaben ab.
- Nutzen Sie zur sicheren digitalen Kommunikation mit Ihrem Jobcenter ausschließlich unsere digitalen Angebote unter www.jobcenter.digital oder die bundesweite Jobcenter-App.
- Prüfen Sie bei Briefen Ihres Jobcenters, ob Ihre Kundennummer, Bedarfsgemeinschaftsnummer sowie Ihre Daten korrekt angegeben sind. Sofern Sie an der Echtheit eines Dokumentes Ihres Jobcenters zweifeln, sprechen Sie uns gern an.
Die Briefe enthalten folgenden oder ähnlichen Inhalt:
„Im Zuge der jüngsten Wirtschaftskrise in Deutschland und der steigenden Lebenshaltungskosten hat die neue Regierungspartei CDU die schrittweise Erhöhung der Bürgergeld- und Sozialleistungen initiiert – zunächst durch zusätzliche Einmalzahlungen.
Die erste Auszahlung in Höhe von 100,00 Euro erfolgt pünktlich zum Weltfrauentag am 8. März.
Diese Unterstützung können alle Empfänger von Arbeitslosengeld, Renten oder anderen Sozialleistungen beantragen, sofern sie in Deutschland leben. Jedes Haushaltsmitglied mit einem eigenen Bankkonto ist antragsberechtigt.
Die Frist zur Beantragung der Auszahlung endet am 31. März 2025 um 23:59 Uhr.“