2 arbeitende Personen geben sich freundlich die Hand in einem Werk.

Doppelte Power für Dich! – Das gilt ab Januar 2025 bei beruflichen Weiterbildungen.

Vielleicht hast Du es bereits gehört: Zum Jahresstart 2025 übernimmt die Agentur für Arbeit die Finanzierung Deiner Weiterbildung. Auch wenn Du im Jobcenter beraten wirst. Um Dich bei Deiner beruflichen Weiterbildung optimal zu unterstützen, arbeiten wir ab dem 1. Januar 2025 daher noch enger mit den Agenturen für Arbeit zusammen.

Was ändert sich genau?

Noch mehr Expertenwissen für Dich:
Du hast gemeinsam mit uns festgestellt, dass Du eine Weiterbildung machen möchtest, die Dich weiterbringt? Super! Ab sofort erhältst Du die doppelte Power für Deine berufliche Entwicklung. Neben der bisherigen Betreuung im Jobcenter, bekommst Du weitere Unterstützung von der Agentur für Arbeit für das Thema FbW. FbW bedeutet bei uns Förderung Deiner beruflichen Weiterbildung. Natürlich stehen beide Ansprechpersonen in einem engen Austausch. So erhältst Du eine optimale Beratung – vor, während und nach Deiner Weiterbildung.

Wir sind weiterhin für Dich da:
Egal ob neue Jobchancen ausloten, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen einreichen oder Ortsabwesenheiten beantragen, Hauptansprechperson bleibt Dein Jobcenter.

Wenn Du Fragen dazu hast, sprich uns gern an. Alle lokale Besonderheiten zum Beratungsprozess, erfährst Du direkt in Deinem Jobcenter.

Für alle Bildungsträger:
Weitere Informationen für Bildungsträger werden auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt.

  • Weiterbildung machts möglich! Mit der Förderung beruflicher Weiterbildung die nächsten Schritte ins Berufsleben gehen.

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