Ein weißer Block mit der Aufschrift "Neu ab Januar!" liegt auf einem Schreibtisch

Von Mindestlohn bis Kindergeld – das ändert sich in 2026

Das Jahr 2025 geht langsam zu Ende und 2026 steht bereits vor der Tür. Im neuen Jahr gibt es einige Änderungen. Wir haben für dich die wichtigsten Punkte auf einen Blick zusammengefasst:

Mindestlohn steigt
Ab Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde. Für jemanden, der in Vollzeit arbeitet, bedeutet das rund 186 Euro brutto mehr pro Monat. Wenn du arbeitest und Bürgergeld bekommst, bleibt durch die Freibeträge auch mehr übrig oder du bist vielleicht gar nicht mehr auf Geld vom Jobcenter angewiesen. Wir berechnen deinen Anspruch auf Leistungen automatisch sobald du uns deine neue Einkommensbescheinigung ab Januar einreichst.

Höhere Minijob-Grenze
Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobber. So erhöht sich die Einkommensgrenze für Minijobs um 47 Euro auf dann 603 Euro. Wenn du einen Minijob ausübst und Bürgergeld beziehst, kannst du damit als Schüler*in oder Azubi mehr hinzuverdienen.

Kindergeld wird erhöht
Das Kindergeld steigt um vier Euro pro Kind auf dann 259 Euro monatlich. Die Familienkasse passt die Beträge automatisch an. Das Kindergeld wird von uns vollständig auf das Bürgergeld angerechnet. Du musst nichts weiter tun.

Beim Bürgergeld ändert sich (erst einmal) nichts
In den Medien wird viel über die Grundsicherung berichtet, die das Bürgergeld ablösen wird. Über den Jahreswechsel bleibt allerdings erstmal alles wie bisher. Der Regelsatz bleibt unverändert wie im Jahr 2025. Sobald die konkreten Regelungen beim Bürgergeld hin zur Grundsicherung umgesetzt werden, informieren wir dich natürlich.

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