Haben Sie eine neue Wohnung gefunden?
Bevor sie einen Miet-Vertrag unterschreiben, muss das Job-Center prüfen, ob die neue Wohnung nicht zu teuer ist.
Das Job-Center muss dem Wohnungs-Angebot zustimmen.
Zeigen Sie das Wohnungs-Angebot in der Eingangs-Zone vor.
Das dem Job-Center vorgelegte Miet-Angebot muss vom Vermieter oder der Haus-Verwaltung ausgestellt werden.