Der Anspruch auf Bürgergeld / Grund-Sicherungs-Geld umfasst auch den Anspruch auf Übernahme von Wohn-Kosten in angemessener Höhe. Wenn Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Sozial-Gesetz-Buch II (SGB II) haben, erhalten Sie vom Job-Center die Kosten für Unterkunft (Wohnung) und Heizung, soweit diese angemessen sind. Angemessen bedeutet, dass der Gesetz-Geber regelt wie hoch diese Kosten sein dürfen.