Wohn-Kosten und Heizung

Nahaufnahme einer weiblichen Hand an einem Heizungsregler

Wohn-Kosten und Heizung

Der Anspruch auf Bürgergeld umfasst auch den Anspruch auf Übernahme von Wohn-Kosten in angemessener Höhe. Wenn Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Sozial-Gesetz-Buch II (SGB II) haben, erhalten Sie vom Job-Center die Kosten für Unterkunft (Wohnung) und Heizung, soweit diese angemessen sind. Angemessen bedeutet, dass der Gesetz-Geber regelt wie hoch diese Kosten sein dürfen.

  • Eine Übersicht über die Angemessenheits-Kriterien können Sie sich hier ansehen.
  • Link zu Übernhame von Heiz- und Wohnkosten als Download