Das Geld das Sie zum Leben vom Job-Center erhalten wird Regel-Bedarf genannt.
Dieses Geld ist für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haus-Halts-Energie
und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens vorgesehen.
Allein-Stehende, Allein-Erziehende sowie Volljährige, deren Partner minderjährig ist,
haben einen bundeseinheitlichen Regel-Bedarf von 563 €.
Der Regel-Bedarf für volljährige Partner beträgt jeweils 506 €.
Kinder, die jünger als 6 Jahre sind, erhalten 357 € und von 6 bis einschließlich 13 Jahren sind es 390 €.
Kinder bzw. Jugendliche in einem Alter von 14 Jahren bis 17 Jahren erhalten 471 €.
Junge Erwachsene ab 18 Jahren, die noch keine 25 Jahre alt sind und bei ihren Eltern wohnen
oder ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umgezogen sind, erhalten 451 €.
(Stand: Januar 2024)