Regel-Leistungen und Mehr-Bedarfe

Lupe über 100 Euroscheinen

Regel-Bedarf § 20 SGB II

Das Geld das Sie zum Leben vom Job-Center erhalten wird Regel-Bedarf genannt.

Dieses Geld ist für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haus-Halts-Energie
und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens vorgesehen.

Allein-Stehende, Allein-Erziehende sowie Volljährige, deren Partner minderjährig ist,
haben einen bundeseinheitlichen Regel-Bedarf von 563 €.
Der Regel-Bedarf für volljährige Partner beträgt jeweils 506 €.
Kinder, die jünger als 6 Jahre sind, erhalten 357 € und von 6 bis einschließlich 13 Jahren sind es 390 €.
Kinder bzw. Jugendliche in einem Alter von 14 Jahren bis 17 Jahren erhalten 471 €.
Junge Erwachsene ab 18 Jahren, die noch keine 25 Jahre alt sind und bei ihren Eltern wohnen
oder ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umgezogen sind, erhalten 451 €.
(Stand: Januar 2024)

Regel-Leistungen

  • Wenn Sie allein sind, oder alleine mit einem Kind

    563 €

  • Wenn sie nicht alleine sind sondern verheiratet

    506 €

  • Alle die zwischen 19 und 25 Jahre alt sind und mit Eltern zusammen leben

    451 €

  • Jugendliche von 14 bis 17 Jahren

    471 €

  • Kinder von 6 bis 13 Jahren

    390 €

  • Kinder von 0 bis 5 Jahren

    357 €

Mehr-Bedarfe § 21 SGB II

Mehr-Bedarf bedeutet, dass Sie in einer speziellen Situation
mehr Geld brauchen als andere Menschen.

Mehr-Bedarf gibt es zum Beispiel

  • für Mütter ab der 13. Schwangerschafts-Woche
  • Allein-Erziehende von minderjährigen Kindern
  • Menschen mit Behinderungen in manchen Fällen, wenn spezielle Voraussetzungen vorliegen
  • Personen, die aus gesundheitlichen/medizinischen Gründen eine spezielle Ernährung brauchen.