Du kannst Leistungen vom Job-Center beantragen:
⦁ Wenn du arbeitslos bist.
⦁ Oder wenn dein Geld nicht zum Leben reicht.
Und du Unterstützung brauchst.
Bürger-Geld heißt auch Leistungen nach dem Sozial-Gesetz-Buch 2.
Sozial-Gesetz-Buch kürzen wir ab mit SGB.