Antrag-Stellung

Piktogramm SGB Geld

So stellst du den Antrag auf Bürger-Geld

Du kannst Leistungen vom Job-Center beantragen:
⦁ Wenn du arbeitslos bist.
⦁ Oder wenn dein Geld nicht zum Leben reicht.
Und du Unterstützung brauchst.
Bürger-Geld heißt auch Leistungen nach dem Sozial-Gesetz-Buch 2.
Sozial-Gesetz-Buch kürzen wir ab mit SGB.

Piktogramm Antrag

Du musst den Antrag für Bürger-Geld beim Job-Center stellen.
Du kannst den Antrag hier online stellen.

Du kannst die Antrags-Vordrucke auch mit der Post bekommen.
Du rufst dafür bei der Telefon-Zentrale an.
Du schickst den Antrag dann ausgefüllt zu uns ins Job-Center.

Piktogramm Lupe
Wir prüfen den Antrag dann. Wir stellen fest:
  • Ob du Bürger-Geld bekommen kannst.
  • Und wie viel Bürger-Geld du bekommst.
Die zuständige Abteilung heißt Leistungs-Abteilung. Die Leistungs-Abteilung:
  • Prüft deinen Antrag.
  • Berechnet die Höhe von der staatlichen Hilfe.
Du findest hier:
  • Formulare
  • Merk-Blätter
  • und Ausfüll-Hinweise.
Piktogramm Brief

Der Bescheid

Ein Bescheid ist ein schriftliches Dokument.
Im Bescheid steht die Entscheidung über deinen Antrag.
Du bekommst einen Bescheid mit der Post.

Piktogramm grüner Smiley gut

Es gibt verschiedene Bescheide:

  • Der Bewilligungs-Bescheid ist für eine positive Entscheidung.
    Positive Entscheidung heißt:
    Dein Antrag ist bewillig worden.
    Im Bewilligungs-Bescheid steht:
    Wie viel Geld du bekommst.
    Oder welche Hilfe du vom Job-Center bekommst.
Piktogramm gelber Smiley mittel
  • Der Änderungs-Bescheid
    Manchmal ändert sich etwas in deinem Leben.
    Dann muss die Hilfe anders berechnet werden.
    Du bekommst dann einen Änderungs-Bescheid.
    Zum Beispiel bekommst du dann mehr
    Oder du bekommst weniger Geld als vorher.
Piktogramm Smiley orange schlecht
  • Der Ablehnungs-Bescheid
    Du bekommst einen Ablehnungs-Bescheid:
    Wenn du keine Hilfe bekommst.
    Das heißt:
    Dein Antrag ist abgelehnt worden.

Du kannst die Telefon-Zentrale anrufen:
Wenn du Fragen zu deinem Bescheid hast.
Die Telefon-Nummer ist 030 5555 88 2222.
Erklär-Video zum Bewilligungs-Bescheid