Zum Startzeitpunkt des Projekts (April 2025) besitzt das Land Berlin kein eigenes Gaststättengesetz. In Berlin gilt also das aktuelle Bundesgaststättengesetz. Die für das Gaststättenrecht zuständige Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe möchte ein landeseigenes Gesetz entwerfen und in den Senat einbringen. Im Schreibprozess des Gesetzesentwurfs sollen die Ideen und Positionen der Senatsverwaltungen, Bezirke und Wirtschaftsvertreter Gehör finden und, wenn möglich, direkt mitbedacht werden. Hierzu soll ein Beteiligungsprozess aufgesetzt werden.