Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin

Projekttitel: Einführung eines Gaststättengesetzes im Land Berlin

Beratungsfeld: Projektmanagement

Beratungszeitraum: April 2025 bis September 2025

Die Ausgangslage

Zum Startzeitpunkt des Projekts (April 2025) besitzt das Land Berlin kein eigenes Gaststättengesetz. In Berlin gilt also das aktuelle Bundesgaststättengesetz. Die für das Gaststättenrecht zuständige Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe möchte ein landeseigenes Gesetz entwerfen und in den Senat einbringen. Im Schreibprozess des Gesetzesentwurfs sollen die Ideen und Positionen der Senatsverwaltungen, Bezirke und Wirtschaftsvertreter Gehör finden und, wenn möglich, direkt mitbedacht werden. Hierzu soll ein Beteiligungsprozess aufgesetzt werden.

Unser Beratungsansatz

Das Projekt verfolgt das Ziel der Durchführung eines umfassenden, Workshop-basierten Beteiligungsverfahrens mit allen relevanten Akteuren aus dem Land Berlin als auch aus Interessengruppen aus der Wirtschaft, die an der Ausgestaltung und/oder an dem späteren Vollzug eines eigenen Berliner Landesgaststättengesetz beteiligt oder davon betroffen sein werden. Die in Workshops erarbeiteten Ergebnisse aus den gesammelten Positionen aller Akteure im Beteiligungsverfahren bilden die Basis des durch die SenWiEnBe zu erstellenden Referentenentwurf für ein neues Berliner Gaststättengesetz. Die Digitaltauglichkeit des neuen Gesetzes soll mitbedacht werden, weshalb die zuständige Stelle in der Senatskanzlei informativ eingebunden wird.

Die Projektergebnisse

  • Projekt-/Kommunikationsplan und Risiko-/ Stakeholderanalyse
  • Unterstützung der Projektleitung im Projektmanagement und in der Projektkommunikation
  • Konzeption, Durchführung und Nachbereitung von fachlichen Workshops
  • Konzeption und Auswertung einer Befragung der Wirtschaftsvertreter
Eine Beratung, auf die man bauen kann.
Projektleiter SenWiEnBe