EU Institutionen

Die Europäische Union (EU) ist ein Bund von 27 Staaten, die sich für wichtige Politikbereiche gemeinsame Regeln schaffen, einen gemeinsamen Binnenmarkt bilden, in vielen Fragen gemeinsam nach außen auftreten und einen gemeinsamen Haushalt haben. Dazu haben die Mitgliedsstaaten einen Teil ihrer Hoheitsrechte an die EU übertragen. In Deutschland geschieht das gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes. Die EU ist damit eine von vier politischen Ebenen, die für den Alltag in Berlin entscheidend sind. Die anderen Ebenen sind: die Bundesrepublik Deutschland, das Bundesland Berlin und die Berliner Bezirke.

Die Idee eines gemeinsamen Europas wurde nach dem Zweiten Weltkrieg vorangetrieben. Am 9. Mai 1950 stellte der französische Außenminister Robert Schuman den Plan vor, Kohle- und Stahlmärkte gemeinsam zu verwalten, um eine Waffenproduktion ohne Kenntnis der Nachbarstaaten zu verhindern. Es entstand die Montan-Union. 1957 einigten sich Belgien, Niederlande, Luxemburg, Frankreich, Italien und Deutschland in den Römischen Verträgen darauf, auch die Landwirtschaftspolitik gemeinsam zu machen. Mit dem Vertrag von Maastricht 1993 entstand die Idee einer gemeinsamen Staatsbürgerschaft, und damit das Wahlrecht auf kommunaler Ebene am Wohnort für Bürgerinnen und Bürger, die in einem anderen Mitgliedsstaat leben. Die Idee einer gemeinsamen europäischen Verfassung scheiterte 2004 und die gegenwärtigen „Spielregeln“ der EU sind im Vertrag von Lissabon festgelegt, der seit 2009 gilt. Immer mehr Staaten traten der Union bei. 2013 wurde Kroatien als 28. Mitgliedsstaat in die EU aufgenommen. 2020 verließ das Vereinigte Königreich die EU, als Folge des Brexit-Referendums von 2016. Staaten auf dem West-Balkan, aber auch die Ukraine, Moldau und Georgien streben eine Mitgliedschaft in der EU an.

  • Das Europäische Parlament

    Seit 1979 wird das Europäische Parlament (EP) alle fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt. Dabei gibt es kein einheitliches Wahlrecht, sondern in jedem Mitgliedsstaat wird nach nationalem Wahlrecht gewählt. Das EP tagt in Straßburg und Brüssel. Alle 24 Amtssprachen der EU können im EP gesprochen werden. Das EP muss allen Gesetzen und Regelungen der EU zustimmen. Das EP kann aber in den meisten Bereichen keine eigenen Gesetzesinitiativen starten. Es hat kein Initiativrecht. Die 705 EP-Abgeordneten haben sich zu aktuell sieben Fraktionen zusammengeschlossen. Anders als im Deutschen Bundestag stimmen im EP nicht immer alle Abgeordneten einer Fraktion gleich ab. Abstimmungsergebnisse sind also nicht vorhersehbar. Präsidentin des EP ist seit 2022 Roberta Metsola aus Malta.

  • Der Rat der Europäischen Union

    Im Rat der Europäischen Union kommen die Fachminister:innen der 27 Mitgliedsstaaten zu zehn Politikfeldern zusammen (Rat für Umwelt, Rat für Landwirtschaft und Fischerei, Rat für Inneres und Justiz, usw.) Der Rat der Europäischen Union ist die Vertretung der Mitgliedsstaaten und muss allen Gesetzen und Regelungen in der EU zustimmen. In manchen Politikfeldern (z.B. Steuern) ist Einstimmigkeit notwendig. Für die meisten Fragen ist eine qualifizierte Mehrheit notwendig, d.h. dass mindestens 55% der Mitgliedsstaaten, die mindestens 65% der Bevölkerung der EU repräsentieren, zustimmen. Alle sechs Monate wechselt der Vorsitz des Rates der Europäischen Union. Informationen zum aktuellen und zu den kommenden Ratsvorsitzen finden Sie hier: https://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/presidency-council-eu/. Deutschland hatte in der zweiten Jahreshälfte 2020 den Ratsvorsitz und ist frühestens 2034 wieder in dieser Rolle. In der zweiten Jahreshälfte 2022 hat die Tschechische Republik den Vorsitz, d.h. der tschechische Landwirtschaftsminister leitet die Sitzungen der Landwirtschaftsminister:innen. 2023 folgen Schweden und Spanien.

  • Der Europäische Rat

    Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten kommen regelmäßig zusammen und treffen grundsätzliche Entscheidungen z.B. zur Aufnahme neuer Mitglieder. Aus Deutschland ist der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin dabei. Der Rat hat einen Präsidenten bzw. eine Präsidentin, die/der die Sitzungen leitet. Dies ist seit 2019 Charles Michel aus Belgien.

  • Die Europäische Kommission

    Die Europäische Kommission besteht aus 27 Personen, eine aus jedem Mitgliedsstaat. Jeder Kommissar und jede Kommissarin ist für einen Politikbereich zuständig. Präsidentin der Kommission ist seit 2019 Ursula von der Leyen aus Deutschland. Die Kommission hat Aufgaben der Exekutive, ist also mit der Regierung eines Nationalstaates vergleichbar. Die Kommission ist „Hüterin der Verträge“ und wacht über die Einhaltung des Europarechts durch die Mitgliedsstaaten. Die Kommission hat das Initiativrecht für Gesetzgebungsverfahren. Sie macht Vorschläge für Gesetze und stimmt diese mit dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union ab.