Ladenöffnungszeiten - Ausnahmen aus besonderem Anlass beantragen am Standort Ordnungsamt Spandau - Gewerbeservice

Öffnungszeiten
(nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
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(nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten Sie, die Dienstleistungen
• Schaustellen v. Personen § 33a GewO,
• Spielhallenerlaubnis nach dem SpielhG Bln
• Erlaubnis nach dem GlüStV
hilfsweise mit der Dienstleistung "Maklererlaubnis" zu buchen.
Nicht buchbare Dienstleistungen sind bitte schriftlich zu beantragen.
Einschlägige Informationen für Gewerbetreibende und Interessierte befinden sich auch auf den Internetseiten der Industrie- und Handelskammer Berlin.
Wir bitten die Kunden mit Terminen um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im 1.OG -Wartebereich- Platz nehmen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Ladenöffnungszeiten - Ausnahmen aus besonderem Anlass beantragen
In Berlin dürfen Verkaufsstellen von Montag bis Samstag rund um die Uhr (6 Tage/ 24 Stunden) öffnen. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen müssen Verkaufsstellen grundsätzlich geschlossen sein. Ausnahmen von diesem Grundsatz regelt für Verkaufsstellen das Berliner Ladenöffnungsgesetz:
- Verkaufsstellen, die für den Bedarf von Touristen
- Verkaufsstellen mit einem besonderen Sortiment
- Besondere Verkaufsstellen wie
- Kunst- und Gebrauchtwarenmärkte dürfen an Sonn- und Feiertagen von 7-18 Uhr öffnen.
- Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage
Verkaufsstellen dürfen zusätzlich aus Anlass besonderer Ereignisse (wie z.B. ein Firmenjubiläum oder ein Straßenfest) an zwei weiteren Sonn- oder Feiertagen im Jahr von 13 bis 20 Uhr öffnen. Diese Öffnung ist dem zuständigen Ordnungsamt unter Angabe des Anlasses zwei Wochen vorher in Textform anzuzeigen.
Ausnahmen sind nicht möglich für besondere Sonn- und Feiertage wie zum Beispiel:
Neujahr, 1. Mai, Karfreitag, Ostersonntag, Pfingssonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, den 24. Dezember wenn er auf einen Adventssonntag fällt und die Feiertage im Dezember und nicht mehr als an insgesamt zwei Sonn- und Feiertagen pro Monat.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Besonderes Ereignis/Anlass für eine Sonn-/Feiertagsöffnung
Dies können insbesondere Firmenjubiläen oder Straßenfeste oder vergleichbare Anlässe sein.
Erforderliche Unterlagen
-
Anzeige der beabsichtigten Sonn-/Feiertagsöffnung
- Formlose Anzeige, unter Angabe des Anlasses zwei Wochen vorher in Textform
- Nutzen Sie bitte den Mustervordruck für die Anzeige (siehe Formulare)
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Anzeige auf Ausnahme vom Berliner Ladenöffnungsgesetz ist bei dem für die Verkaufsstelle zuständigen Ordnungsamt zu stellen.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
Weitere Sprachen
Kontakt
Bezirksamt Spandau
Ordnungsamt Spandau - Gewerbeservice
Nahverkehr
S-Bahn Berlin Spandau: S3, S9
U-Bahn Rathaus Spandau: U7
Bus Rathaus Spandau: M32, M37, M45, X33, X34, 130, 135, 136, 137, 236, 237, 337, 638, 639, 671, N7, N30, N36
Bahn Berlin-Spandau: RE 2, RE 4, RE 6, RB 10, RB 13, RB 14