Cyberangriff auf das Landesnetz: Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Hand an Computertastatur vor Monitoren mit IT- und Sicherheitsanzeigen

Stand: 10. September 2026, 16:30 Uhr

Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert.

Diese Seite ist die zentrale Anlaufstelle für Informationen zum Cyberangriff auf das Berliner Landesnetz und liefert Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Da die Lage dynamisch ist und wir die laufenden Ermittlungen nicht durch voreilige öffentliche Aussagen beeinträchtigen dürfen, können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle Fragen abschließend beantworten. Wir bitten um Verständnis.

Was ist passiert?

Eine kriminelle Angreifergruppe hat sich Zugriff auf das digitale Netzwerk der Berliner Verwaltung verschafft, Datenbestände kopiert und diese am 4. September 2026 im Darknet veröffentlicht.

Zuvor hatte die Tätergruppe das Land Berlin erpresst und damit gedroht, die entwendeten Daten zu veröffentlichen, sollte nicht gezahlt werden. Das Land Berlin ist auf diese Erpressung nicht eingegangen.

Die Aufklärung des Vorfalls läuft mit Hochdruck. Die zuständigen Stellen arbeiten daran, das Ausmaß des Angriffs zu analysieren, die Ursachen aufzuklären und Schutzmaßnahmen umzusetzen.

Nach bisherigen Erkenntnissen erfolgte der wesentliche Teil des Datenabflusses im Zeitraum vom 7. bis 12. August 2026. Am 14. August 2026 wurden die IT-Systeme der beiden betroffenen Senatsverwaltungen für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) sowie für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) vorsorglich vom Netz getrennt, um eine weitere Ausbreitung des Angriffs zu verhindern.

Welche Daten sind betroffen?

Nach aktuellem Stand handelt es sich überwiegend um unstrukturierte Daten aus gemeinsam genutzten und persönlichen Verzeichnissen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der betroffenen Behörden – nicht um Daten aus spezifischen Fachanwendungen. Es ist davon auszugehen, dass auch personenbezogene Daten von Beschäftigten des Landes Berlin, aber auch von Bürgerinnen und Bürgern sowie Daten von Unternehmen betroffen sind.

Die zuständigen Sicherheitsbehörden und IT-Forensiker im Auftrag des Landes Berlin prüfen die betroffenen Systeme und die veröffentlichten Daten mit höchster Sorgfalt. Angesichts des Umfangs und der Komplexität der zu analysierenden Daten ist eine umfassende Analyse erforderlich, um ein vollständiges Lagebild zu erhalten und verlässliche Aussagen treffen zu können. Wir bitten Sie um Verständnis, dass dies Zeit in Anspruch nimmt.

Zum aktuellen Zeitpunkt können wir uns nicht zu einzelnen Dokumenten oder Inhalten äußern, über die in den Medien berichtet wird. Dies dient dazu, laufende Prüfungen und Ermittlungen nicht zu beeinträchtigen und eine verlässliche Bewertung der Sachverhalte sicherzustellen. Erst nach Abschluss der vollständigen Analysen der veröffentlichten Daten können belastbare Aussagen über diese Daten getroffen werden.

Wie kann ich herausfinden, ob ich persönlich betroffen bin?

Sobald die durch die Untersuchung der abgeflossenen Daten gewonnenen Erkenntnisse das zulassen, erfolgt eine risikobasierte und unverzügliche Benachrichtigung betroffener Personen oder Personengruppen durch die zuständige Senatsverwaltung – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der DSGVO und des Berliner Datenschutzgesetzes. Dies gilt nicht nur für die Beschäftigten, sondern auch für andere Personen, die in diesen Dateien aufgeführt sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Untersuchungen aufgrund ihrer technischen Komplexität Zeit in Anspruch nehmen.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich betroffen bin?

Wenn Sie konkrete Anhaltspunkte haben, dass Ihre Daten für Straftaten wie Betrug oder Identitätsmissbrauch genutzt wurden, erstatten Sie bitte umgehend Strafanzeige – entweder über die Internetwache der Polizei Berlin oder über jede örtliche Polizeidienststelle.

Wo kann ich Fragen zum Datenschutzvorfall oder ein Datenschutzanliegen melden?

Für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sind zentrale Anlaufstellen eingerichtet worden. Wenden Sie sich für Anliegen, die konkret die zuständige Verwaltung betreffen:

An wen können sich Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen mit sonstigen Anliegen rund um den Cyberangriff wenden?

Alle sonstigen Anliegen richten Sie bitte an Cyberangriff@senatskanzlei.berlin.de.

Zur Beantwortung Ihre Anfrage bzw. zur Klärung Ihres Anliegens kann es je nach Sachlage erforderlich sein, Daten zu Ihrer Person auch an andere Verwaltungsdienststellen und/oder Institutionen zu übermitteln, um zur Klärung des Sachverhaltes eine Stellungnähme einzuholen.

Gegebenenfalls sind wir für Ihre Anfrage nicht zuständig, sodass es erforderlich ist, Ihr Anliegen an die zuständige Stelle weiterzuleiten.

Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der hohen Anzahl eingehender Anfragen mit einer verlängerten Bearbeitungszeit zu rechnen ist. Wir bitten darum, von telefonischen Rückfragen abzusehen und die E-Mail-Adresse als primären Kontaktweg zu nutzen.

Welche Risiken bestehen und wie kann ich mich schützen?

Sollten personenbezogene Daten in unbefugte Hände gelangt sein, könnten diese für rechtswidrige Zwecke genutzt werden – etwa zur Annahme Ihrer Identität, zur Bestellung von Waren in Ihrem Namen oder zu anderen betrügerischen Handlungen. Außerdem könnten Unbekannte versuchen, sich als Behörden oder vertraute Stellen auszugeben, um weitere Daten zu erlangen.

Bitte beachten Sie folgende Schutzmaßnahmen:

  • Seien Sie aufmerksam bei eingehenden Nachrichten, die vorgeben, von den Senatsverwaltungen oder anderen Behörden zu stammen. Das gilt insbesondere, wenn Sie unaufgeforderte Hilfsangebote im Zusammenhang mit dem Cyberangriff bekommen, z.B. die Prüfung Ihrer Betroffenheit oder das Löschen von Daten aus dem Darknet. Prüfen Sie die Authentizität im Zweifel telefonisch.
  • Falls Sie Anhaltspunkte haben, dass Ihre Daten für Straftaten wie Betrug oder Identitätsmissbrauch genutzt werden, erstatten Sie bitte umgehend Anzeige bei der Internetwache der Polizei Berlin oder Ihrer örtlichen Polizeidienststelle
  • Weitere Informationen zu Schutzmaßnahmen finden Sie in Kürze auf den Webseiten des Senats.

Wer kümmert sich um die Aufklärung?

In der Senatskanzlei wurde eine zentrale Steuerungseinheit unter Leitung des Chief Digital Officer (CDO), Florian Hauer, eingerichtet, die die Sichtung, Prüfung und Bewertung der abgeflossenen Daten koordiniert und die beiden betroffenen Senatsverwaltungen bei der Information und Beratung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen unterstützt. Der Senat einschließlich der beiden betroffenen Senatsverwaltungen SenMVKU sowie SenStadt arbeitet eng mit dem Landeskriminalamt Berlin (LKA), dem Verfassungsschutz, der Staatsanwaltschaft Berlin, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und weiteren Sicherheitsbehörden im Bund und Land an der Aufklärung des Cyberangriffs. Das LKA als auch die SenMVKU haben jeweils sogenannte Besondere Aufbauorganisationen (BAO) eingerichtet. Die SenStadt koordiniert für sich alle Maßnahmen über einen eingesetzten Krisenstab. Darüber hinaus arbeitet der IKT-Notfallstab bis auf Weiteres weiter.

Beide Senatsverwaltungen haben für die Bediensteten eine Ansprechstelle eingerichtet. Die Beschäftigten sind dazu informiert worden. Ehemalige Bedienstete wenden sich bei Fragen an ihre jeweilige Dienstbehörde.

Ist die Wahl zum Abgeordnetenhaus am 20. September gefährdet?

Dafür gibt es nach aktuellem Kenntnisstand keine Anhaltspunkte. Die zuständigen Stellen haben die sogenannte Wahlumgebung ausdrücklich geprüft und bestätigt, dass die Wahl zum Abgeordnetenhaus nach derzeitigem Stand nicht gefährdet ist.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Diese Informationsseite wird bei Vorliegen neuer Erkenntnisse aktualisiert. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger von Berlin, unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Partner steht für den Senat an erster Stelle.