Berlin bewegt sich in Deutscher Gebärdensprache (DGS)

DGS-Video: Berlin bewegt sich

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Videoinhalt zum Nachlesen: Berlin bewegt sich

Aufbau und Ziele des Landesprogramms für Bewegungsförderung „Berlin bewegt sich“

Das Landesprogramm „Berlin bewegt sich“ ist ein gesamtstädtisches Programm für Bewegungsförderung. Regelmäßige Bewegung reduziert Krankheitsrisiken wie Bluthochdruck, Fettleibigkeit und kann bei psychischen Erkrankungen helfen. Bewegungsförderung ist somit ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsförderung. „Berlin bewegt sich“ setzt dort an. Ziel des Programmes ist es, Berlinerinnen und Berliner durch Schaffung von bewegungsförderlichen Orten und Angeboten zu mehr körperlicher Aktivität zu motivieren. Im Fokus steht hierbei die Ermöglichung eines leichten und unkomplizierten Zugangs zu den Bewegungsangeboten. Die Angebote für mehr Bewegung im Alltag sind für alle kostenfrei und orientieren sich an den Bedarfen der Berlinerinnen und Berliner.
Durch eine ressortübergreifende Zusammenarbeit mit verschiedenen Senatsverwaltungen werden vor allem in den Sozialräumen Bewegungsnetzwerke geschaffen, um die Menschen direkt in ihren Lebenswelten zu erreichen und an einen bewegungsreichen Lebensstil heranzuführen. Die Hürde und Angst vor der Bewegung soll den Menschen durch eine persönliche Betreuung der Gruppenangebote mit individueller Wissensvermittlung durch die Übungsleitenden sowie Bewegungsangeboten in den Parks und weiteren Orten genommen werden. Zusätzlich zu den kostenfreien Bewegungsangeboten wurden im Rahmen von „Berlin bewegt sich“ in bestehenden Parks vier sogenannte „Aktivparks“ errichtet, die mit Bewegungselementen und Geräten für körperliche Aktivitäten ausgestattet wurden.
Die “Berlin bewegt sich“-Website stellt gebündelt niedrigschwellige, insbesondere kostenfreie Bewegungsangebote in Berlin dar. Auf der Website erfahren Nutzerinnen und Nutzer von Angeboten zur Bewegung in ihrer Nähe. Als besonderes Serviceangebot gibt es eine Bewegungskarte und einen Bewegungskalender. Beide enthalten Suchfunktionen, mit deren Hilfe unterschiedliche Standorte, mit verschiedenen Bewegungsformen und die Zeiten für unterschiedliche Personengruppen ermittelt werden können. Die Bewegungsformen reichen von Thai Chi über leichte Fitness, Bewegter Rücken bis hin zu Spaziergangsgruppen und vieles mehr. Jede Person erhält somit die Möglichkeit, ein Angebot nach den eigenen Bedürfnissen und Interessen wahrzunehmen. So werden unterschiedliche Bevölkerungsgruppen erreicht.
Außerdem erhalten die Nutzerinnen und Nutzer über weiterführende Links Tipps für mehr Informationen zu Bewegung und Förderprogrammen rund um das Thema Bewegungsförderung. Auch erhalten Nutzerinnen und Nutzer spezielle Informationen zu unterschiedlichen Bewegungswelten. Derzeit liegt der Schwerpunkt auf folgenden Bewegungswelten: Kita, Schule, Pflegeeinrichtungen und das eigene zu Hause.

DGS-Video: Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

DGS-Video: Erklärung zur Barrierefreiheit

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Videoinhalt zum Nachlesen: Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Herzlich willkommen auf unserem Webauftritt!

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten.

Allgemein und gesetzliche Grundlage

Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Wir möchten Ihnen die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit des Webauftritts erklären.

Die Erklärung umfasst den Geltungsbereich, die rechtlichen Grundlagen und den aktuellen Stand der Barrierefreiheit. Außerdem enthält sie eine Auflistung über die Bereiche, die noch nicht barrierefrei sind, eine Zeit, bis wann die Mängel behoben werden und das Erstellungs- bzw. Aktualisierungsdatum. Um Probleme zu melden, gibt es den Feedbackmechanismus mit Kontaktdaten der jeweiligen öffentlichen Stelle sowie die Kontaktdaten zur Landesbeauftragten für die digitale Barrierefreiheit.

Wo finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit? Klicken Sie auf den Link „Digitale Barrierefreiheit“ in der Fußzeile des Webauftritts.

Video-Inhalt zum Nachlesen: Wie barrierefrei ist dieser Webauftritt?
Der Stand der Barrierefreiheit gibt an, wie barrierefrei ein Webauftritt ist. Dabei wird in drei Kategorien unterschieden:

  1. Barrierefrei
  2. Teilweise barrierefrei
  3. Nicht barrierefrei

Der Webauftritt, auf dem Sie sich gerade befinden, ist nur teilweise barrierefrei.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

In diesem Abschnitt der Erklärung werden alle vorhandenen Barrieren des Webauftritts aufgelistet.

Alle Barrieren des Webauftritts, auf dem Sie sich gerade befinden, finden Sie in Schriftform in der „Erklärung zur Barrierefreiheit“ in Alltagssprache.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt oder aktualisiert?

Seit dem 23. September 2019 sind alle öffentlichen Stellen verpflichtet eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen. Das Erstellungsdatum muss in der Erklärung aufgeführt werden. Außerdem muss die Erklärung einmal im Jahr überprüft werden. Änderungen werden eingepflegt und das neue Datum wird in der Erklärung aktualisiert.

Das Datum der Erstellung bzw. letzten Aktualisierung der Erklärung des Webauftritts, auf der Sie sich gerade befinden, finden Sie unter dem Video in Textform.

Sie möchten eine Barriere melden? (Feedbackmechanismus)

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserem Webauftritt nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Wenden Sie sich per E-Mail oder Telefon an die passende Ansprechperson der öffentlichen Stelle.

Ihre Meldung der Barriere war nicht erfolgreich? (Durchsetzungsverfahren)

Wenn nach 4 Wochen Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war oder Sie keine ausreichende Antwort von der jeweiligen Stelle erhalten haben, können Sie die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit kontaktieren.

Natürlich können Sie sich auch per Post oder E-Mail an die Landesbeauftragte wenden:

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
– Senatskanzlei –

Postanschrift: Jüdenstraße 1, 10178 Berlin
Dienstgebäude: Martin-Hoffmann-Str. 16, 12435 Berlin
Telefon: (030) 90223-1515
E-Mail an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit

Datum der Erstellung bzw. letzten Aktualisierung:
05.12.2024

Feedback zur digitalen Barrierefreiheit

Landesprogramm für Bewegungsförderung "Berlin bewegt sich"

der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

Abteilung Gesundheit
Referat I F