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Vorsorgevollmachten beglaubigen

Die Dienstleistung umfasst Beratung zu und öffentliche Beglaubigung von:

  • Vorsorgevollmachten (Festlegung, welche Person im Falle der Entscheidungsunfähigkeit des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin für diesen handeln soll.)
  • Betreuungsverfügungen (Festlegung, welche Person im Falle der Notwendigkeit als Betreuer oder Betreuerin bzw. auf keinen Fall bestellt werden soll.)

Voraussetzungen

  • persönliche Anwesenheit des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin

Erforderliche Unterlagen

  • Vorsorgevollmacht/Betreuungserklärung im Original
    wenn die Dokumente beglaubigt werden sollen
  • gültige Personaldokumente

Gebühren

10,00 Euro für die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung

Zuständige Behörden

Die Dienstleistung kann im Amt für Soziales Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg

Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.