Tiere - Zucht, Haltung und Handel mit Tieren - Prüfung

Nachweis der erforderlichen Sachkunde für die gewerbliche Haltung von Tieren.

Können keine ausreichenden Nachweise über die Sachkunde vorgelegt werden, so ist im Einzelfall auch eine Prüfung durch die Behörde möglich.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
    Der Personalausweis ist zur Prüfung vorzulegen.
  • Antrag
    Der Antrag kann formlos erfolgen.

Gebühren

41,00 - 328,00 Euro

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Sachkundenachweis sollte vorzugsweise in dem Bezirk abgelegt werden, in dem das Gewerbe ausgeübt wird oder, falls dort nicht möglich, auch unter Aufsicht einer anderen Veterinärbehörde.

Für Sie zuständig