Tiere - Tierquälerei - Anzeige

Sie haben einen Vorfall von Tierquälerei oder nicht artgerechter Tierhaltung beobachtet. Anzeigen über Tierquälerei und nicht artgerechte Tierhaltung werden entgegengenommen und die erforderlichen Maßnahmen werden veranlasst.

Voraussetzungen

  • Vorfall oder Verdacht
    Ein entsprechender Vorfall wurde beobachtet oder es existiert ein begründeter Verdacht.
    Machen Sie möglichst genaue Angaben über:
    • Ort
    • Zeit
    • Art des Vorfalls
    • Ablauf des Vorfalls
    • betroffene Tiere und diesen zugefügte
    • Schmerzen, Leiden oder Schäden
    beteiligte Personen und Zeugen (falls bekannt)

    Ihre Angaben werden von der zuständigen Stelle überprüft.

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Gebührenfrei

Hinweise zur Zuständigkeit

Das bezirkliche Ordnungsamt, in dem das Tier gehalten werden soll, ist zuständig. Ist dies nicht bekannt, so wird die Anzeige an die Behörde gegeben, wo der Verstoß beobachtet wurde.

Für Sie zuständig

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