Die Pflegeschulen unterbreiten der zuständigen Behörde jeweils zwei Prüfungsvorschläge für die Aufgaben des schriftlichen Teils der Prüfung, gesondert, soweit von der Pflegeschule angeboten, für jede Abschlussprüfung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und ... mehr