Kleingarten: Wie man einen bekommt und was dort Pflicht ist

Gärtnern im Kleingarten

Kleingärten sind begehrt und man muss oft lange auf einen warten. Wie man am besten vorgeht und welche Pflichten mit einem Kleingarten verbunden sind.

Die rund eine Million Kleingärten hierzulande sind begehrt: Sie sind Rückzugsorte für die Familie, Wellness-Oasen, Anbaustätten für Obst und Gemüse und gleichzeitig Orte des Miteinanders. In großen Städten wie Berlin ist die Nachfrage besonders groß.

Wie findet man einen Kleingarten?

Die Suche nach einem Kleingarten in Berlin beginnt mit der Kontaktaufnahme zum im gewünschten Bezirk ansässigen Bezirksverband der Kleingärtner. Der Kleingartenverein ist so etwas wie ein Vermittler: Er hat Flächen von der Kommune oder auch einem privaten Eigentümer gepachtet und verpachtet diese in Form von Parzellen weiter an die Kleingärtner. Wer einen Garten pachten will, bewirbt sich daher direkt dort.

Anoymität oder Vereinswesen

Der nächste Schritt ist eine ausführliche Besichtigung von einer oder mehreren Anlagen. Dabei ist nicht nur die Nähe zum Wohnort ein Auswahlkriterium. Große Anlagen bieten eine gewisse Anonymität. In kleineren Anlagen ist die Einbindung in die Gemeinschaft meist größer. Gemeinsam ist allen Kleingartenanlagen ein Vereinshaus. Darüber hinaus gibt es häufig einen gemeinschaftlichen Spielplatz oder andere Einrichtungen für Kinder.

Gezielt suchen, da lange Wartelisten

Allerdings ist nicht immer sofort ein Fleckchen Erde verfügbar. Die meisten Vereine führen lange Wartelisten. Die Wartezeit beträgt bis zu 12 Jahre. Wer seinen Gartentraum schnell umsetzen möchte, kann sich auch gezielt nach freien Gärten umsehen - etwa in Kleinanzeigen-Portalen, Tageszeitungen und Gartenzeitschriften oder am Vereinshaus.

Mitgliedschaft im Verein ist ein Muss

Ist der Wunsch-Garten gefunden, folgt ein Termin mit dem Vorstand des Kleingärtnervereins. An einer Mitgliedschaft in einem Verein führt nichts vorbei. Erst wenn man dem Verein beigetreten sind, kann man einen Garten zur Pacht beantragen. Der Vorstand regelt alles Vertragliche mit dem künftigen Gartennutzer.

Ablösesumme fällig

Die Pflanzen, die Laube und alles zur Gartenarbeit Benötigte wird in der Regel vom Vorpächter übernommen. Die Ablösesumme wird von geschulten Fachkräften nach detaillierten Richtlinien der Landesverbände der Kleingartenvereine ermittelt. In Großstädten wie Berlin liegt die Summe im Schnitt bei gut 3000 Euro. Bei gehobener Ausstattung und wertvoller Bepflanzung kann die Ablöse aber auch bei 10.000 Euro oder deutlich mehr liegen.

Einmalige und laufende Kosten

Einige Kleingartenvereine fordern außerdem eine einmalige Aufnahmegebühr. Hinzu kommen die laufenden Kosten: Die Pacht, der Mitgliedsbeitrag, die Betriebskosten. Damit kostet ein Kleingarten in Berlin durchschnittlich 700 Euro pro Jahr (Angaben aus dem Jahr 2023 laut Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt). Welche Kosten sonst noch auch die Pächterinnen und Pächter zukommen können, steht in der Satzung des jeweiligen Bezirksverbands.

Was erlaubt und was verboten ist

Der Kleingärtner darf sein Reich zwar nach den eigenen Vorstellungen gestalten, jedoch nur im Rahmen der Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes und der Gartenordnung des Kleingartenvereins. Damit sind klare Grenzen gesetzt. Einige Regelungen:

  • Grillen ist erlaubt, Lagerfeuer nicht
  • Die Katze darf stromern, wenn der Besitzer da ist.
  • Kaninchenzucht hingegen ist verboten.
  • Ein Planschbecken darf aufgestellt, ein Pool jedoch nicht gegraben werden.
  • In der Laube übernachten - kein Problem. Vermieten - unmöglich.

Grüne Lunge der Städte

Die Kleingärten gliedern dicht besiedelte Städte und bilden gepflegte, oft parkähnliche grüne Lungen. Meist sind die Anlagen öffentlich zugänglich und damit samt ihrer Einrichtungen wie Kinderspielplätze auch für Nicht-Pächter offen.

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Quelle: kra/dpa

Aktualisierung: 22. August 2023