Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben Z

Von A wie Amtshilfe über M wie Modulbauweise bis hin zu V wie Vorplanungsunterlage.
Mehr als 150 Fachbegriffe zur Berliner Schulbauoffensive mit Erläuterungen und – falls vorhanden – Abkürzungen können im Glossar recherchiert werden.

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  • Zentral verwaltete Schulen (ZvS)

    Die Schulaufsichtsbehörde verwaltet als zuständige Schulbehörde die äußeren Schulangelegenheiten der beruflichen Schulen, der Staatlichen Technikerschule, der Staatlichen Ballettschule und Schule für Artistik, der Schulfarm Insel Scharfenberg, des Musikgymnasiums Carl Philipp Emanuel Bach, des Abendgymnasiums Prenzlauer Berg, der Eliteschulen des Sports und der Staatlichen Internationalen Schulen (zentral verwaltete Schulen). Die Bestimmungen des § 109 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 und 3 des Berliner Schulgesetzes gelten sinngemäß. Quelle: § 105 Abs. 5 Schulgesetz.

  • Zug

    Bezeichnet die Anzahl der parallelen Klassen pro Schuljahrgang. Eine dreizügige Grundschule hat also beispielsweise die Klassen a, b und c. Bei der Berechnung der Schüler pro Zug werden alle Schüler der Klasse a von Klassenstufe 1 bis Klassenstufe 6 zusammengezählt.

    Folgende Schülerzahlen sind Grundlage für die Berechnung eines Zugs:
    • Grundschule: 144 Schülerinnen und Schüler pro Zug (6 Klassen à 24 Schüler)
    • Die Sekundarstufe I (Klassenstufe 7 bis 10) wird je nach Schulform wie folgt berechnet: Integrierte Sekundarschule: 100 Schülerinnen und Schüler pro Zug (4 Klassen à 25 Schüler)
    • Gymnasium: 116 Schülerinnen und Schüler pro Zug (4 Klassen à 29 Schüler)