Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben B

Von A wie Amtshilfe über M wie Modulbauweise bis hin zu V wie Vorplanungsunterlage.
Mehr als 150 Fachbegriffe zur Berliner Schulbauoffensive mit Erläuterungen und – falls vorhanden – Abkürzungen können im Glossar recherchiert werden.

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  • Barrierefreiheit

    Der Senat von Berlin hat die Vorgabe entwickelt, für alle öffentlichen Bereiche und damit für alle Schulen „Barrierefreiheit“ zu schaffen. Seit 2013 werden Bau- und Planungsleistungen zur Einrichtung Inklusiver Schwerpunktschulen gefördert, für Maßnahmen der Herstellung von Barrierefreiheit an Bestandsschulen sowie zur Einrichtung von Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ). Die Schaffung von Barrierefreiheit soll allen Nutzerinnen und Nutzern öffentlicher Gebäude zu Gute kommen. Die Schaffung von Barrierefreiheit ist Bestandteil der Standards für den Neubau von Schulen und sollen nach den Vorgaben des “ Design-for-all” umgesetzt werden.

  • Baudienststelle

    Ausführende Baudienststelle im Sinne der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (ABau). Baudienststel-len für Sanierungs- bzw. Neubaumaßnahmen sind die Berliner Bezirke und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Daneben sind die BIM und die HWOWGE als Baudienstleistende im Schulbau tätig.

  • Bauausschüsse der Schulen
    Beteiligte bei Partizipationsverfahren, hier für Schulbaumaßnahmen innerhalb der Berliner Schulbauoffensive (BSO). Aufgaben:
    • Ansprechpartner für Bedarfsträger
    • Unterstützung der Schulkonferenz bei Stellungnahmen der Schule vor Entscheidungen über größere bauliche Maßnahmen
    • Einbringung der schulischen Interessen während Planungs- und Bauphasen.

    Zusammensetzung möglichst mit relevanten Statusgruppen der Schulkonferenz. Einbindung (bau-)fachkundiger Personen. Die Leitung des Ausschusses liegt bei der jeweiligen Schulleitung. Wird im Rahmen der BSO bei Baumaßnahmen durchgeführt.

  • Baufachliche Standards

    Zusammengefasst in der Publikation: „Standards für den Neubau von Schulen“, Hrsg. Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Familie sowie Stadtentwicklung und Wohnen. Dort werden einheitliche Vorgaben für alle formuliert, die an Planung und Bau neuer Schulen beteiligt sind. Zur Erleichterung der Orientierung sind die Standards nach den Kostengruppen der DIN 276 gegliedert. Dabei werden Anforderungen wie Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und den Betrieb eines Schulgebäudes berücksichtigt, ebenso Inklusion und Barrierefreiheit.

  • Bauplanungsunterlage (BPU)

    Bauplanungsunterlagen (BPU) sind vom Bedarfsträger, ggf. unter Mitwirkung der Baudienststelle, nach den Leistungsbildern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) aufzustellen, damit eine hohe Planungs- und Kostensicherheit erreicht wird. Bei der Vertragsgestaltung für die Beauftragung freiberuflicher Leistungen sind die entsprechenden Vertragsmuster der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (ABau) zu verwenden. Den genehmigten BPU sind folgende Unterlagen beizufügen: Grundlage für die Genehmigungs- und die Ausführungsplanung (soweit nicht bereits enthalten), Ausschreibung, Vergabe, Baudurchführung.

  • Bedarfsplanung

    Die Bedarfsplanung ist Voraussetzung für die eigentliche Planungsarbeit, sie muss vor der Grundlagenermittlung erfolgen (auch Planungsphase “0”). Sie erfolgt auf Grundlage der DIN 18205 und umfasst Bedarfsplanung im Bauwesen, veröffentlicht seit 1996. Beschreibt die „methodische Ermittlung der Bedürfnisse von Bauherrn und Nutzern, deren zielgerichtete Aufbereitung als Bedarf und dessen Umsetzung in bauliche Anforderungen“. In Berlin sind die Bezirke als Schulträger für die Bedarfsplanung von schulischen Baumaßnahmen (Neubau, Sanierung, Erweiterung etc.) zuständig. Bei Neubaumaßnahmen übernimmt die Senatsbildungsverwaltung die Rolle der Bedarfsträgerschaft. Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) werden alle geplanten Maßnahmen in einer Übersicht zusammengefasst, in sog. “BSO-Tranchen” unterteilt und regelmäßig aktualisiert.

  • Bedarfsprogramm

    Bei Hochbaumaßnahmen dient das Bedarfsprogramm für den Überblick über die Grundlagen des Vorhabens, die Notwendigkeit und Zweckbestimmung und über die voraussichtlichen Kosten. Gemäß Nr. 2.2.4 AV § 24 LHO sind Bedarfsprogramme für Hochbaumaßnahmen mit mehr als 3 Mio. € aufzustellen. Erfass werden Kosten der festen und losen Ausstattung sowie der Lehr- und Lernmittel (LuL) und aktiven Komponenten in der Gesamtbaumaßnahme durch Pauschalen, die der Bedarfsträger vorgibt. Standortbezogene Ausstattungsbedarfe sind gesondert aufzuführen und zu begründen.

  • Bedarfsträger, Bedarfsträgerschaft
    Ein Bedarfsträger ist die Organisationseinheit, die den Bedarf für eine Baumaßnahme feststellt und ihn beim Land Berlin anmeldet. Ein Bedarfsträger kann gleichzeitig auch Nutzer oder Fachbehörde sein. Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) übernimmt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Rolle der Bedarfsträgerschaft bei Neubaumaßnahmen bis zur Genehmigung der Erweiterten Vorplanungsunterlagen (EVU). Sie geht dann nach Genehmigung der EVU für alle Maßnahmen der BSO-Tranchen I und II an die Schulträger der Bezirke über. Dies betrifft auch Maßnahmen, deren EVU bereits genehmigt wurden. Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen liegt die Bedarfsträgerschaft beim Bezirk bzw. dem dort zuständigen Fachamt. Zuständigkeiten:
    • SenBildJugFam ist für Bedarfsermittlung, Monitoring, Partizipationsverfahren zuständig.
    • SenStadtWohn übernimmt als Baudienststelle Baumaßnahmen in Amtshilfe für die Bezirke im Sinne einer Optimierung der Aufgabenerfüllung.
    • Bezirke: Standort- und Schulnetzplanung, Machbarkeitsprüfung Grundstück, Klärung offener Grundstücksfragen, Kostenannahme, Nachweis der Wirtschaftlichkeit nach § 7 LHO, Außerschulische Bedarfe, Sozialräumliche Öffnung, Sportfachliche Bedarfe”
    Weitere Informationen:
    • 1. Bericht der Taskforce Schulbau zum Maßnahmen- und Finanzcontrolling zum Schulbauprogramm, S. 11
    • Taskforce-Beschluss 04/2020, “Rolle der Bedarfsträgerschaft”
  • Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM)

    Immobiliendienstleister im Land Berlin. Im Rahmen der BSO zuständig für Maßnahmen zum Neubau und zur Sanierung von berufsbildenden und zentralverwalteten Schulen zusammen mit Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.

  • Berliner Lern- und Teamhaus

    Neuer Schulbautyp für die Grundschule des 21. Jahrhunderts. Ziel ist es, weg von der sogenannten “Flurschule” und hin zu “offenen Lernlandschaften” zu kommen. Angelehnt an das Münchner Lernhauskonzept hat die Berliner Facharbeitsgruppe Schulraumqualität im Dezember 2017 ein Konzept für die Schule der Zukunft erarbeitet und als Ergebnisbericht veröffentlicht. Es ermöglicht eine bessere Umsetzung zeitgemäßer pädagogischer Anforderungen, wie bspw. inklusive und ganztägige Betreuung, durch eine stärkere Clusterung von Räumen zu funktionalen Einheiten. Durch die systematische Aufteilung wird eine schnell umsetzbare modulare Bauweise begünstigt, die die Abstimmungs- und Planungsprozesse deutlich vereinfacht und verkürzt. Das Berliner Lern- und Teamhaus setzt sich zusammen aus einem multifunktionalen Forum, den Räumen für allgemeine Lern- und Unterrichtsbereiche und den Teamzonen für das pädagogische Personal. Das Compartmentmodell bildet die Grundlage für die aktuellen Musterraum- und Freiflächenprogramme 2019.

  • Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung

    Damit wird die Übernahme der Kosten für die Errichtung von sozialer und technischer Infrastruktur, die Voraussetzung oder Folge eines geplanten Wohnungsbauvorhabens sind, über einen mit dem Investor und der Gemeinde (Bezirk) zu schließenden städtebaulichen Vertrag sichergestellt. Das gilt insbesondere für die Erschließung sowie für die Herrichtung von zusätzlichen Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen.

  • Berliner Schulbauoffensive (BSO)

    Zentrales Infrastrukturprojekt Berlins. Ziele: Errichtung neuer Schulgebäude, Bereitstellung ausreichender Schulplätze für die wachsende Stadt, Sanierung der Berliner Schulen. Ausgerichtet auf einen 10-Jahreszeitraum (2017-2026), mit einem Volumen von bislang rd. 5,5 Mrd. Euro. Federführung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, in enger Zusammenarbeit mit den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen und für Finanzen sowie den Bezirken.

  • Berliner Schulgesetz (SchulG)

    Stand: 26. Januar 2004, beschlossen durch das Berliner Abgeordnetenhaus. Besteht aus 12 Teilen, darunter Teil I: Auftrag der Schule und Recht auf Bildung und Erziehung, TEIL II: Schulgestaltung, TEIL III: Aufbau der Schule bis hin zu TEIL XII: Übergangs- und Schlussvorschriften.

  • Berliner Schulnummer (BSN)

    5-stellige Kennnummer für jede Schule mit Bezirksnummer, Schulart, Nummerierung. Besteht aus Bezirkskennziffer (01-12), Schulart (A, G, K, Y, S), fortlaufender Nummer. Ist der Buchstabe für die Schulart durch ein „n“ ergänzt, handelt es sich um eine geplante Neubauschule. Für Gemeinschaftsschulen wird seitens der SenBildJugFam keine eigene Schulartkennung vergeben, sondern diese werden unter K (bisher: nur ISS) geführt.

    Bsp.: 01G02. 01 steht für den Bezirk Mitte, G für Schulart Grundschule, 02 fortlaufende Nummerierung innerhalb eines Bezirks.

  • Berufliche Schulen

    Die 46 beruflichen Schulen in Berlin sind nach Berufsfeldern bzw. Berufsfeldschwerpunkten zu Oberstufenzentren (OSZ) zusammengefasst. Schulträger ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

  • Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

    Das Bewertungssystem hat zum Ziel, die Qualität der Nachhaltigkeit von Gebäuden und baulichen Anlagen in ihrer Komplexität zu beschreiben und zu bewerten. Die Bewertungen sind unterteilt in die Qualitätsstandards Gold, Silber, Bronze. Das System ist in Noten von 1 – 3 unterteilt, denen ein prozentualer Erfüllungsgrad zugeordnet ist. Der höchste Grad (Gold) ist mit 100% angegeben, der niedrigste (Bronze) mit 50%. Der Silber-Standard bewegt sich prozentual zwischen 65 – 80% und bewegt sich zwischen den Noten 1,5 – 2.

    In den Standards für den Neubau von Schulen sind die Anforderungen berücksichtigt. Die neuen Schulbauten der Berliner Schulbauoffensive sollen den Qualitätsstandard Silber anstreben. Die Standardzielvereinbarung wurde auf Grundlage der schul- und baufachlichen Standards erstellt. Sie bildet einen möglichen Mindeststandard ab und belegt, dass der Silber-Standard erreicht werden kann.

  • Bezirkselternausschuss (BEA)

    Der Bezirkselternausschuss dient der Wahrnehmung der Interessen der Eltern in Angelegenheiten der allgemeinbildenden Schulen im Bezirk sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Bezirksschulbeirat. Der Berliner BEA setzt sich aus jeweils zwei Vertretern jeder allgemein bildenden Schule jedes Berliner Bezirks zusammen. Je zwei Vertreter*innen der staatlich anerkannten Ersatzschulen des Bezirks gehören dem Ausschuss mit beratender Stimme an. Die erste (konstituierende) Sitzung wird von dem für das Schulwesen zuständigen Mitglied des Bezirksamtes einberufen (Stadträtin oder Stadtrat, § 110 Abs. 4 SchulG). Aus den Reihen der stimmberechtigten Mitglieder wird dabei der oder die Vorsitzende sowie mindestens ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin für ein Jahr gewählt.
    Quelle: § 110, Absatz 3 Berliner Schulgesetz

  • Bezirksschülerausschuss (BSA)

    Der Ausschuss dient der Wahrnehmung der Interessen der Schülerinnen und Schüler in Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen im Bezirk, sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Bezirksschulbeirat. Dem Bezirksschülerausschuss gehören die Schülerinnen und Schüler an, die in ihren Schulen durch die Gesamtschülervertretung (GSV) für diese Funktion gewählt wurden.
    Quelle: §110, Berliner Schulgesetz.

  • BSO-Maßnahmenliste

    Wird als Planungsinstrument eingesetzt, um notwendige Maßnahmen im Rahmen der Schulbauoffensive zentral zu erfassen und zu operationalisieren. Hierzu erfolgt eine Zuordnung nach Umsetzungseinrichtungen (SenSW, HOWOGE, Bezirke, etc.), einer zeitlichen Priorisierung und bautypologischen Gliederung (Neubau, Sanierung, MEB, Holzmodulbau, Typensporthalle, Maßnahmen mit und ohne Kapazitätsrelevanz; Maßnahmen für berufsbildende Schulen). Die Maßnahmen werden in sogenannten “BSO-Tranchen” zusammengefasst.