Gemäß § 109 Schulgesetz obliegt den Berliner Bezirken als Schulträger die Zuständigkeit für die Schaffung von Schulraum. Dazu gehört auch das Identifizieren und Sichern von sogenannten Vorhalte- bzw. Potenzialflächen zur Entwicklung schulischer Infrastruktur. Auf Grundlage des Konzepts zur transparenten Liegenschaftspolitik werden vor dem Hintergrund der „Wachsenden Stadt“ und der auch daraus resultierenden Flächenknappheit im Rahmen des Clusterungsverfahrens alle landes- und bezirkseigenen Liegenschaften neben denen, die bereits beplant und/oder mit einer Investitionsmaßnahme belegt sind, auf ihre Eignung geprüft und bei Bedarf, auch im langfristigen Zeithorizont, für die Daseinsvorsorge gesichert. Zum Teil kann es sich dabei auch um die Sicherung von Gemeinbedarfsstandorten für mehrere Infrastrukturarten, wie z.B. Schule und Kita, handeln.