Einmal klicken macht den Unterschied: Supportkomponente der 115

Servicekomponente 115

Wie eine neue Supportkomponente den Service der Berliner Verwaltung verbessert

Jetzt noch schnell einen Termin buchen, um den Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Ist das Arztgutachten inzwischen beim Versorgungsamt in Berlin angekommen? Wer ist denn hier die richtige Ansprechperson? „Service & Support“ steht auf dem blauen Button, der in diesem Fall weiterhelfen kann. Seit einiger Zeit ist er im Berliner Service-Portal im Bereich Schwerbehinderung auf der Seite des Berliner Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zu finden.

Mit einem Klick öffnet sich ein Fenster und ein Frageassistent begleitet Nutzerinnen und Nutzer durch zielgerichtete Auswahlmöglichkeiten. Hinter dieser vermeintlich einfachen Neuerung verbirgt sich die nächste Stufe der Servicequalität. Die Fragen können problemlos auch außerhalb der Geschäftszeiten gestellt werden. Die Antworten erhalten die Nutzenden ohne die vorherige Suche nach den Zuständigen im Amt und erhalten automatisch eine Eingangsbestätigung und eine individuelle Ticketnummer, die den Bearbeitungsstand jederzeit nachvollziehbar macht.

Für die Verwaltung bringt die Supportkomponente eine grundlegende Optimierung der Abläufe. Anfragen allgemeiner Natur können jetzt unter Nutzung vorformulierter Antworten von Servicecenter beantwortet werden. Dieser Service wird durch eine neue technische Komponente der Behördennummer 115 ermöglicht, die im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zusammen mit dem Land Berlin als Pilotteilnehmer für elektronische Verwaltungsportale entwickelt wurde.

Die mit dem LAGeSo erfolgreich erprobte Supportkomponente kann von allen anderen Berliner Behörden mit einem hohen Kundenverkehr genutzt werden. Auch alle anderen deutschen Kommunen können diese auf ihrem Serviceportal einsetzen. Im Portalverbund entsteht so ein weiteres Angebot, das durch Kommunen, Länder und Bund genutzt werden kann.

Hier finden Sie einen Beispielvorgang „Antrag Schwerbehinderung – Feststellungsverfahren“