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Zweiter Bericht zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes Berlin

Die IKT-Steuerung konnte im Zusammenspiel mit den zuständigen Senatsverwaltungen und dem IT-Dienstleister des Landes Berlin (ITDZ Berlin) viele verwaltungsinterne und bürgerorientierte Projekte, die sich aus dem E-Government-Gesetz Berlin ergeben, erfolgreich umsetzen. Zweiter Bericht zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes Berlin

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