IT-Fachverfahren

Illustration Digitale Verwaltung Technische Standards 780x280

Im Rahmen der gesamtstädtischen Planung und Steuerung ist es ein Ziel, die Anzahl der unterschiedlichen IT-Fachverfahren, wie beispielsweise Kindergeldantrag oder Kfz-Anmeldung, im Land zu reduzieren und die mehrfache, parallele Entwicklung gleichartiger IT-Fachverfahren zu vermeiden. Das spart Kosten und vereinfacht die Weiterentwicklung.

Ein IT-Fachverfahren – auch IT-Verfahren oder Fachverfahren genannt – ist eine IT-Anwendung, die speziell für die Verwaltung entwickelt wird. Es bildet Geschäftsprozesse innerhalb einer Verwaltung ganzheitlich oder in wesentlichen Teilen IKT-gestützt ab. Nutzer sind sowohl Mitarbeiter der Verwaltung als auch Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen.

IT-Fachverfahren sollen sich an die Vorgaben der IKT-Architektur des Landes Berlin halten, damit diese auf den Verwaltungsarbeitsplätzen lauffähig sind. Auch die Digitale Barrierefreiheit sowie IKT-Sicherheit sind zu berücksichtigen.

Bei Anpassung und Neuentwicklung sollen bestehende Softwareprodukte, wie z.B. für die Aktenablage oder elektronische Bezahlung, verwendet werden. Durch diese Wiederverwendung werden Kosten gespart und die Anwendungen können einheitlich bedient werden.