Raphael von Chamier: einfacher, bequemer, effizienter mit iKfz

Digitalisierungsheld Hr. von Chamier, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)

Erfahren Sie in diesem Interview mehr von Raphael von Chamier, Leiter der Arbeitsgruppe IT-Verfahrensservice in der Abteilung III, Zulassungsstelle. Er arbeitet im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) und ist in dieser Funktion verantwortlich für den Betrieb der IT-Fachverfahren und federführend an der bevorstehenden Einführung der iKfz-Stufe 4 im Land Berlin beteiligt. Wir fragen nach, was i-KfZ bedeutet und warum das den Berlinerinnen und Berlinern viel Zeit und Arbeit spart.

Herr von Chamier, das LABO digitalisiert eine Vielzahl seiner Verwaltungsleistungen. Beschreiben Sie uns bitte, welche davon in der Abteilung Kraftfahrzeugwesen bereits digital verfügbar sind und ob Sie weitere digitale Anträge planen.

Neben online Anträgen für Feinstaubplaketten, digitalen Halterauskünften und online Fahrerlaubnisanträgen hat das LABO im Jahr 2019 bereits die dritte Ausbaustufe der i-Kfz-Zulassung eingeführt. Alle wichtigen Verwaltungsvorgänge im Lebenszyklus eines Fahrzeuges – von der Neuzulassung über die Anschriftenänderung, den Halterwechsel bis zur Außerbetriebssetzung – können seitdem bei Vorliegen bestimmter rechtlich vorgegebener Voraussetzungen komplett digital und medienbruchfrei beantragt werden.

Die Corona-Pandemie unterstreicht den hohen Mehrwert der Digitalisierungsstrategie, die die Abteilung III „Kraftfahrzeugwesen“ und das LABO insgesamt für seine Verwaltungsvorgänge konsequent verfolgt. Dementsprechend wird auch in Zukunft dieser erfolgreiche Weg fortgesetzt. So ist im Bereich der Kfz-Zulassung für das Jahr 2022 die Einführung einer Großkundenschnittstelle vorgesehen. Hierbei wird im Rahmen eines Piloten getestet, wie gewerbliche Kundinnen und Kunden ihre Fahrzeuge digital zulassen können.

Mit 15.000 iKfz-Anträgen, 9.000 online Anträgen für Feinstaubplaketten, 6.000 digitalen Halterauskünften und 28.000 online Fahrerlaubnisanträgen im Jahr 2020 zählen Ihre online-Verwaltungsdienstleistungen mit zu den absoluten Publikumsrennern. Bedeutet dieser hohe Digitalisierungsgrad auch eine erleichterte und schnellere Sachbearbeitung?

Natürlich verändern sich durch die Digitalisierung Bearbeitungsprozesse. Einige – teils fehleranfällige – Arbeitsschritte fallen weg, z.B. die Datenerfassung, einiges dauert auch tatsächlich länger als in der analogen Welt, z.B. das sichere Versenden von nachweispflichtigen Dokumenten, die die Kundinnen und Kunden vor Ort sonst persönlich entgegengenommen hätten. Gerade während der Corona Pandemie zeigen sich die großen Vorteile des digitalen Serviceangebotes für die Bürgerinnen und Bürger. Sie können die digitalen Dienstleistungen orts- und zeitunabhängig nutzen.

Die i-Kfz-Antragszahlen stiegen im Jahr 2020 schon vor der Pandemie leicht an, wuchsen aber besonders ab März 2020 mit den beginnenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens sprunghaft an. Im Februar 2020 lagen die i-Kfz-Antragszahlen bei insgesamt 87 Vorgängen, im Juli 2020 erreichten sie bereits 1.460 Vorgänge. Seit September 2020 – und dem Aussetzen der eID-Funktion des neuen Personalausweises zur Identifizierung im Portal – bewegen sich die Antragszahlen bei monatlich rund 2.500 Vorgängen.

Aber auch abseits von Corona trägt iKfz dazu bei, die Fahrzeugzulassung einfacher, bequemer und effizienter zu machen und dadurch die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Mit der Digitalisierung können Fahrten zur Zulassungsbehörde vermieden werden, was ein erhebliches Zeit- und Wegeeinsparungspotenzial für Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter bedeutet. Auf Seiten der Verwaltung sind die Aufwände nach der Digitalisierung nicht wesentlich gesunken, was vor allem daran liegt, dass im Bereich der KfZ-Zulassung immer noch mit Siegel auf dem KfZ-Kennzeichen gearbeitet wird, welche erstellt und auch versandt werden müssen.

15.000 iKfZ-Anträge gab es im Jahr 2020. Berlin war Vorreiter und Ende 2019 das erste Bundesland, in dem die dritte Stufe iKfz geschaltet wurde. Heißt das, Bürgerinnen und Bürger und Händler können komplett medienbruchfrei digital Autos an-, um- und abmelden?

Berlin war 2019 das erste Bundesland, das die dritte Ausbaustufe der i-Kfz-Zulassung einführte. Damit wurde die internetbasierte Abwicklung aller Standardzulassungsvorgänge ermöglicht, allerdings nur für Privatpersonen (Stufe 3). Das LABO leistete damit einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung der Berliner Verwaltung und wurde auf nationaler Ebene zum Vorreiter einer kunden- und prozessoptimierten Verwaltung von morgen.

Für das Jahr 2023 ist die Einführung der vierten i-Kfz-Stufe geplant, sobald der Bundesgesetzgeber dafür die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen geschaffen hat.

Die vierte i-Kfz-Stufe eröffnet dann auch juristischen Personen wie etwa Automobilherstellern oder gewerblichen Zulassungsdiensten den Zugang zu den geschaffenen Digitalisierungsangeboten. Von dieser Erweiterung des Kundenkreises ist zugleich auch eine weitere spürbare Steigerung der i-Kfz-Fallzahlen zu erwarten.