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Härtefallkommission: Aufenthaltserlaubnis in 143 Fällen

Antrag auf Aufenthaltserlaubnis

Die Berliner Härtefallkommission hat abgelehnten Asylsuchenden im vergangenen Jahr in 143 Fällen doch noch zu einer Aufenthaltserlaubnis verholfen.

Das teilte die Senatsinnenverwaltung am Donnerstag mit. Demnach richtete die Kommission 158 entsprechende Ersuchen an Innensenatorin Iris Spranger (SPD). Davon seien 90,5 Prozent (143 Fälle) positiv beschieden worden, so dass das Landesamt für Einwanderung den Menschen einen Aufenthaltstitel erteilen konnte.

Kommission bearbeitete 278 Fälle

Die sechs Hauptherkunftsländer der Betroffenen waren demnach Georgien, Moldau, Aserbaidschan, der Iran, Ghana und Pakistan. Im Jahr 2022 wurden den Angaben zufolge 96 Prozent der Fälle positiv beschieden (2021: 76,7 Prozent; 2020: 72,4 Prozent). Wie viele Menschen sich im vergangenen Jahr genau hinter den genannten Fällen verbergen, wurde nicht mitgeteilt. Insgesamt bekam die Härtefallkommission 2023 den Angaben zufolge 278 Fälle auf den Tisch, die 427 Personen betrafen. Beraten wurden in zwölf Sitzungen 191 Fälle, von denen dann 158 in ein Ersuchen an die Innenverwaltung mündeten.

Härtefallkommission prüft humanitäre Gründe

Der Härtefallkommission gehören unter anderem Vertreter von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Flüchtlingsrat sowie die Integrations- und Migrationsbeauftragte des Senats, Katarina Niewiedzial, an. Das Gremium prüft im Einzelfall, ob ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer aus humanitären Gründen nicht doch bleiben können.

Autor:in: dpa
Veröffentlichung: 29. März 2024
Letzte Aktualisierung: 29. März 2024

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