Bereits seit dem Jahr 2019 werden ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte und Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit als Tarifbeschäftigte eingestellt.
Die vorqualifizierten Quereinsteiger und Quereinsteigerinnen werden berufsbegleitend nachgeschult, so dass gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten einer/eines entsprechend ausgebildeten Justizfachangestellten festgestellt werden können.
Nach Abschluss der Nachqualifizierung sind dann Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d) oder Rechtsanwalts- und Notar-fachangestellte (m/w/d) den ausgebildeten Justizfachangestellten gleichgestellt und erhalten das gleiche Entgelt.
Stellenbeschreibung und Anforderung
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Aufgabengebiet
Wahrnehmung von Aufgaben in einer Serviceeinheit in den jeweils verschiedenen Sachgebieten:
- Organisation und Management von Gerichtsakten
- erste Anlaufstelle für Bürger*innen
- vorbereitende Tätigkeiten für Richter*innen und Rechtspfleger*innen
- Berechnung und Überwachung gesetzlicher und gerichtlicher Fristen
- Veranlassung und Überwachung von Zustellungen
- Ausfertigung von Beschlüssen und Urteilen
- Protokollführung in Gerichtsverhandlungen
- Kostenberechnungen
- Erteilung von Rechtskraftbescheinigungen
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Formale Voraussetzungen
erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum
- Rechtsanwaltsfachangestellten
- Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten
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Vergütung
- ein attraktives tarifliches Einstiegsgehalt der Entgeltgruppe 8 TV-L von derzeit 2.946,46 € brutto monatlich,
- eine berufsbegleitende Qualifizierung (während der Arbeitszeit), so dass ab dem 13. Monat das Gehalt der Entgeltgruppe 9a TV-L von derzeit 3.369,08 € brutto (Erfahrungsstufe 1) monatlich erhalten wird