Justitia mittig vor hellblauen Himmel, links befindet sich der Slogan

Duales Studium

Rechtspflege

Rechtspfleger:innen sind ein wichtiges Organ der Rechtspflege.

Sie sind an den Gerichten und der Staatsanwaltschaft in ganz unterschiedlichen Sachgebieten tätig, wo sie täglich gerichtliche Entscheidungen treffen. Sie sind weisungsfrei, in ihrer Arbeit unabhängig und selbstständig und nur dem Gesetz unterworfen.

Als Rechtspfleger:in nimmst du neben Richter:innen Aufgaben der Rechtspflege wahr, die dir vom Gesetzgeber übertragen wurden.
Du führst zum Beispiel Zwangsversteigerungen durch oder klärst, ob es Erben für einen Nachlass gibt. Du entscheidest über Räumungsschutzanträge oder überwachst Insolvenzverfahren. Du wertest Gutachten aus, setzt eigene gerichtliche Anhörungen an, betreust Nachlassverfahren und überwachst Vormundschaften und Betreuungen.
In deinen Entscheidungen bist du unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Deine Beschlüsse können nur über den Rechtsmittelweg angefochten werden.

Die Arbeit ist abwechslungsreich, verantwortungsvoll, weisungsfrei und vor allem eines: Deine Arbeit ist sinnhaftig.

Stellenbeschreibung und Anforderungen

  • Kurzinformationen

    Modell:
    Duales Studium (Theorie- & Praxisphasen)

    Ausbildungsdauer:
    3 Jahre

    Vergütung während des Studiums:
    z.Z. 1.377,45 € brutto (AW A 9)*

    Vergütung nach dem Studium:
    z.Z. 2.864,16 € brutto (A 9)*

    *zzgl. Sonderzahlung, Hauptstadtzulage, ggf. Familienzuschläge (z.B. Kinderzuschlag)

    Die Besoldung erhöht sich regelmäßig nach der Ableistung bestimmter Dienstzeiten (sog. Erfahrungsstufen)

  • Ablauf des Studiums

    Beginn des Studiums
    Zu Beginn des Studiums erfolgt die Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Natürlich erhälst du somit auch deine Besoldung (AW A9).

    Theorie
    Das Studium ist aufgeteilt in Theorie- und Praxissemester. Die theoretischen Grundlagen erlernst du in der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Lichtenberg. Hier eignest du dir durch die Vorlesungen, Übungen und Seminare ein umfangreiches Wissen über die Einsatzgebiete der Rechtspfleger:innen an. Diese sind breitgefächert und umfassen Familienrecht, Strafrecht, Betreuungsrecht, Handelsregisterrecht, Zivilprozessrecht, Nachlassrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Zwangsvollsteigerungsrecht, Verwaltungsrecht und und und.
    Außerdem werden Klausuren und auch eine Hausarbeit über ein Sachgebiet deiner Wahl geschrieben.

    Praxis
    Die Praxiseinsätze finden in den verschiedenen Sachgebieten in den Gerichten und der Staatsanwaltschaft in Berlin statt. Dort arbeitest du mit echten Akten und triffst eigene Entscheidungen.
    Außerdem kannst du ggf. auch Nachlasspfleger:innen oder Zwangsvollstrecker:innen bei ihrer Arbeit über die Schulter schauen.

    Abschluss
    Nach den 3 Jahren Studium gibt es schriftliche Prüfungen und eine mündliche Prüfung. Hast du alles ausreichend bestanden und sprechen sonst keine Gründe gegen deine Übernahme, wirst du in der Regel in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen und erhälst eine höhere Besoldung (A9). Die Probezeit dauert 3 Jahre. Ist diese beendet und stehen keine Hinderungsgründe entgegen, erfolgt deine Verbeamtung auf Lebenszeit.

  • Aufgabenbereiche

    Als Rechtspfleger:in bist du in ganz unterschiedlichen Arbeitsbereichen tätig. Dein vielfältiger Aufgabenbereich umfasst dabei Gebiete, für die früher nahezu ausschließlich Richter:innen zuständig waren. Du bist ein selbstständiges Organ der Rechtspflege und als solches in deinen Entscheidungen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

    Daneben sorgst du zum Teil auch für die Umsetzung richterlicher Urteile und Beschlüsse, beispielsweise in der Vollstreckung von Freiheits- und Geldstrafen oder Ordnungsgeldern. Darüber hinaus kannst du auch als Beamt:in des gehobenen Dienstes in der Gerichtsverwaltung tätig werden.

    Beispiele aus dem Arbeitsalltag

    Zivilgerichtsbarkeit
    • Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden
    • Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen
    • Zwangsversteigerung von Grundstücken
    • Berechnung der Verfahrenskosten der an einem Verfahren Beteiligten
    • Entscheidungen über Kostenfestsetzungsanträge von Prozessparteien
    Freiwillige Gerichtsbarkeit
    • Testamentseröffnungen
    • Erteilung von Erbscheinen bei gesetzlicher Erbfolge
    • Überwachung der Tätigkeit von Vormündern, Pflegern und Betreuern
    • Entscheidungen über Anträge auf Eintragungen im Grundbuch und im Handelsregister
    Strafvollstreckung
    • Vollstreckung von Freiheits- und Geldstrafen
    • Vollstreckung von freiheitsentziehenden Maßregeln, wie Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus oder in der Entziehungsanstalt, von Sicherungsverwahrungen
    • Einziehung von Führerscheinen, Asservaten, Tatwerkzeugen, Drogen, Waffen etc.
    Justizverwaltung
    • Geschäftsleitung eines Gerichts
    • Personalsachbearbeitung (Personalplanung, -führung und -beurteilung)
  • Karriere

    Es besteht bei entsprechender Eignung die Möglichkeit, in die Ämter

    • Justizoberinspektor:in (Besoldungsgruppe A 10)
    • Justizamtmann bzw. Justizamtfrau (Besoldungsgruppe A 11)
    • Justizamtsrat bzw. Justizamtsrätin (Besoldungsgruppe A 12)
    • Justizoberamtsrat bzw. Justizoberamtsrätin (Besoldungsgruppe A 13)

    befördert zu werden.

    Du kannst auch im Rahmen einer zusätzlichen Ausbildung in den Amtsanwaltsdienst eintreten. Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Diese Zusatzausbildung dauert ca. 15 Monate.

    Außerdem kannst du eine Lehrtätigkeit oder Gruppenleitung übernehmen.

  • Voraussetzungen

    Du benötigst:

    • die deutsche Staatsangehörigkeit oder
    • die eines EU-Mitgliedslandes (i.S.d. § 7 Abs. 1 BeamtStG) oder
    • die eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben

    Hinweis: Für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe ist die deutsche Staatsangehörigkeit zwingend notwendig!

    Du brauchst mindestens einen der folgenden Schulabschlüsse:

    • die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife (FHR)

    Bei einer Bewerbung nach §§ 10, 11 BerlHG ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung zu führen durch beglaubigte Unterlagen:

    • der Aus- oder Fortbildung sowie der Rechtsgrundlage, in der die Aus- und Fortbildung geregelt ist (§ 11 Abs. 1 BerlHG),
    • fachlich ähnliche Berufsausbildung (§ 11 Abs. 2 BerlHG)
    • des berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (§ 10 Abs. 3 BerlHG).

    Wenn du den Abschluss erst im Jahr des Ausbildungsbeginns erreichst, nimmst du unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Schulabschlusses am Auswahlverfahren teil.

    Du musst für die Berufung in das Beamtenverhältnis körperlich und gesundheitlich geeignet sein.

    Du musst die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (z.B. Verfassungstreue, keine Vorstrafen) erfüllen und nach deiner Persönlichkeit geeignet erscheinen.

  • Bewerbungszeitraum
    • Einstellung Oktober 2025:
      Das Bewerbungsfenster ist voraussichtlich von April – Mai 2025 geöffnet.
      Einstellung April 2026:
      Das Bewerbungsfenster ist voraussichtlich von September – Oktober 2025 geöffnet.
  • Informationen zum Dualen Studium als Rechtspfleger:in

    PDF-Dokument (278.2 kB)

  • Merkblatt zum Höchstalter

    PDF-Dokument (109.6 kB)

Interview Rechtspflegerin

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