Rechtspfleger:innen sind ein wichtiges Organ der Rechtspflege.
Sie sind an den Gerichten und der Staatsanwaltschaft in ganz unterschiedlichen Sachgebieten tätig, wo sie täglich gerichtliche Entscheidungen treffen. Sie sind weisungsfrei, in ihrer Arbeit unabhängig und selbstständig und nur dem Gesetz unterworfen.
Als Rechtspfleger:in nimmst du neben Richter:innen Aufgaben der Rechtspflege wahr, die dir vom Gesetzgeber übertragen wurden.
Du führst zum Beispiel Zwangsversteigerungen durch oder klärst, ob es Erben für einen Nachlass gibt. Du entscheidest über Räumungsschutzanträge oder überwachst Insolvenzverfahren. Du wertest Gutachten aus, setzt eigene gerichtliche Anhörungen an, betreust Nachlassverfahren und überwachst Vormundschaften und Betreuungen.
In deinen Entscheidungen bist du unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Deine Beschlüsse können nur über den Rechtsmittelweg angefochten werden.
Die Arbeit ist abwechslungsreich, verantwortungsvoll, weisungsfrei und vor allem eines: Deine Arbeit ist sinnhaftig.